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Der Europäische Gerichtshof, kurz EuGH genannt, hat heute Internet-Provider in die Pflicht genommen, Internetseiten mit illegalen Inhalten zu sperren. Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren des Constantin Film Verleih und der Wega Filmproduktionsgesellschaft, die gegen den österreichischen Kabelbetreiber UPC Telekabel geklagt haben. Dieser sollte die Webseite kino.to blockieren, weil dort das Herunterladen von Kinofilmen wie "Wickie und die starken Männer" sowie "Das weiße Band" möglich war. Der Provider allerdings sperrte sich gegen die Blockade, da er keine Beschäftsbeziehungen zu den Betreibern von kino.to unterhalte und deshalb kein Vermittler der Dienste sei.
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