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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute darüber entschieden, dass Google dazu verpflichtet werden kann, Webseiten mit "sensiblen persönlichen Daten" von Privatpersonen zu löschen. Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass sich ein solches Recht aus der EU-Datenschutzrichtlinie ableitet. Wie der EuGH mitteilt, ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verbreitung der Daten verantwortlich, sodass sich Betroffene durchaus mit der Bitte um Änderung bzw. Löschung der Ergebnisse an diesen wenden können.
Weiterlesen: Privatpersonen haben das Recht, von der Google-Suche vergessen zu werden
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