Gleichwertige Grafikkarte

Romulos

New member
Einen schönen guten Tag erstmal.

Ich hoffe sehr das dies kein Doppelpost ist aber nach 2 Stunden suchen habe ich zu genau dieser Frage keine Antwort gefunden.

Da das ja eher ein Technikforum ist möchte ich auf mein Eigentliches Problem lieber nicht genauer eingehen.

>>>

Beim Austausch einer defekten Grafikkarte habe ich ein anderes Model erhalten als ich zuvor hatte.

Alte Karte: Xpert Vision Nvidia Geforce 8600 GT
256 MB "DDR3"

Neue Karte: ECS Elitegroup Nvidia Geforce 8600 GT
512 MB "DDR2"

Ich habe mir erstmal nichts dabei gedacht. Hab da ja auch nicht die riesige Ahnung. Karte eingebaut und losgezockt. Nun ist die Karte aber nur halb so schnell (FPS) als meine alte mit 256 MB.

Ich also angerufen und wollte natürlich eine "gleichwertige" Karte haben. Darauf erhielt ich die Antwort:"Das ist eine gleichwertige Karte, weil dort der selbe Grafikchip vorhanden ist."

Nun bin ich eigentlich davon ausgegangen das es ein großer Unterschied ist ob ein DDR2 oder DDR3 RAM verbaut ist. Antwort des Spezialisten:"Nein NUR der Grafikchip muss der selbe sein."

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Stimmt die Aussage das es eine gleichwertige Karte ist nur weil der selbe Grafikchip drauf steckt? Habe ich nicht Anspruch auf eine Karte mit 256 DDR3?

Ich ärger mich schon ziemlich. Gurke jetzt mit 30 bis maximal 60 Frames rum. Mit der alten Karte hatte ich immer 100 bis 125 FPS.

Vielen Dank für eure Antworten.
 
Meines Wissens nach ist es unerheblich, ob derselbe Grafikchip verbaut wurde.
An der Leistung der Karte selbst muss gemessen werden, ob der Ersatz gleichwertig oder besser als die alte Karte ist, denn genau das steht dir nach deutschem Recht zu (frag mich aber jetzt nicht nach dem §, da sollte Google oder ein Anwalt helfen).
Ansonsten könnte dir ja dein Händler z.B. eine beschädigte 8800Ultra mit einer alten 8800GTS 320 ersetzen mit der Begründung "Der Grafikchip ist ja derselbe..."
Nene, so geht das nicht.
Ein schlechterer Ersatz ist Rechtswidrig.
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Hab ichs mir doch gedacht.

Das wäre auch noch gut zu wissen. Normalerweise? Tja ist es so oder gibt es wie immer Ausnahmefälle die mich berühren könnten?
 
Ich wüsste nichts von Ausnahmefällen, höchstens das du sie von einem anderen Hersteller bekommst.

Aber normal ist es ja so das sie der Händler zurückschickt und der Hersteller sie reperiert oder ersetzt, von daher würde ich da nochmal genauer nachfragen oder wie schon erwähnt mit einem Anwalt sprechen.
 
...wobei der Unterschied in diesem krassen bereich imho nciht am GDDR2 liegen kann - oder was denkt ihr???
 
Na und wie die an dem GDDR2 liegen.

Schau mal:


Und jetzt vergleich mal die Speichertaktung.
700mhz zu 400mhz

Und für 512mb sind 128bit Speicherinterface eh zu wenig von daher liegt der unterschied bestimmt an dem GDDR2 Speicher
 
Zur Geschichte:

Karte am 27.2.08 abgegeben. Die Karte sollte erst im Laden getestet werden. Am 29.2.08 hab ich angerufen da wurde noch nichts gemacht. Am Montag 3.3.08 kam vom Laden ein Anruf:"Die Karte wurde getestet und ausgetauscht." Am gleichen Tag wurde die Karte abgeholt. Leider nicht von mir persönlich. Am Mitwoch 5.3.08 hab ich die Karte ausgepackt und gesehen es ist eine andere (Elitegroup). Zum antesten kam ich erst am 9.3.08. Gestern am 12.3.08 angerufen. Da hieß es erst die Karte wäre weg nach genaueren Fragen soll sie angeblich heute weggeschickt werden. Soll 2- 3 Wochen warten. Es kommt dann angeblich drauf an was der Hersteller sagt. Nach nochmaligen Nachfragen wurde mir noch gesagt das es passieren könnte, das ich die Elitegroup behalten muss. >>>> Schlusssatz des Verkäufers: "Da brauchen wir uns jetzt nicht zu streiten die Karte ist gleichwertig, warten sie auf meinen Rückruf!" Da macht man sich ja so seine gedanken. Ach ja das Siegel an der Verpackung der Karte war offen. Also keine Neuware.

Muss man denn immer gleich einen Anwalt einschalten, ich hab doch kein Geld :-(
 
Anwalt nicht, aber dem Kerl in Hintern treten. Es kann nicht sein, dass du da so abgespeißt wirst und der Händler hat scheinbar 0 Ahnung, sonst würde er nicht sowas von Sich geben von wegen "Gleicher Chip, gleiche Leistung".

Also reiß dem Kerl ma den Arsch auf, verarschen kann er andere Leute oder sich selbst Oo Ist jawohl die Höhe.
 
Na die 2 Wochen werde ich jetzt wohl warten müssen. Werde mir dann aber auch einen Beleg zeigen lassen was mit der alten Karte passiert ist. Die Austauschkarte hab ich heute Morgen gleich wieder ausgebaut und würde sie am liebsten gegen Unterschrift zurückgeben. Ob das empfehlenswert ist?

Vielen vielen Dank für die Antworten geht ja wahnsinnig schnell bei euch. LOB
 
Noch isses ja nicht so weit, dass hier gleich wer verklagt wird...
Aber für den Fall des Falles ->
Du willst jemanden verklagen aber...
Du hast kein Geld?

Kannst du ja mal das probieren :

a) Unterlagen zu deinen Einkünften zusammensuchen bzw. wenn du arbeitslos bist, den Bewilligungsbescheid der ARGE, Unterlagen zum Fall, Kontoauszüge (Darfst nicht mehr als ~€2500 besitzen)
b) Zum Amtsgericht eiern und einen Beratungsschein beantragen, d.h. das Amtsgericht übernimmt die Kosten für eine anwaltliche Beratung, du bezahlst lediglich einen Unkostenbeitrag von €10.
c) Mit dem Schein zum (Fach)Anwalt und dich beraten lassen, jener wird dir sagen, welche Aussichten du hast und ob er bereit wäre, dich zu vertreten.
Das beinhaltet dann auch eine Beratung zu Prozesskostenbeihilfe. Falls es soweit kommt und der Beklagte verliert, muss er eh die Kosten des Verfahrens tragen. Von daher werden es sich kleinere Firmen 2x überlegen, ob sie dich über den Tisch zu ziehen versuchen.

Bevor du das aber machst, ist es sicherlich unaufwendiger und auch netter zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Du kannst, wenn freundliche Nachfragen nicht mehr helfen, ja auch mal gern schon mit dem Anwalt drohen...
 
Möchte aus rechtlichen Gründen den Namen der Spezialisten Nicht unbedingt nennen. Aber wer aufmerksam liest dürfte wissen welche "Spezialisten" gemeint sind.
 

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