ich habe im internet folgenden text entdeckt:
mich würde mal interessieren, wie es wirklich ist...kann man als ausenstehender definitiv sagen, ob in einem archiev der urheberrechtlich geschützte film ist, oder lässt es sich evtl nur aufgrund des namens vermuten?
ist für mich von großer relevanz.
also bitte nur 100% sichere antworten geben...danke im vorraus 🙂
Liegen die Filmdateien als RAR oder ZIP Dateien auf der Festplatte vor (das ist in den meisten Fällen wegen des Umfangs des Films der Fall) ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hash-Dateien nicht ohne weiteres möglich. Die Hash-Dateien sind meines Erachtens nicht in der Lage, den Inhalt gepackter RAR oder ZIP Dateien zu erkennen, wenn die gepackten Dateien nicht vollständig vorliegen, zumal RAR Dateien wiederum selbst verschlüsselt werden können.
mich würde mal interessieren, wie es wirklich ist...kann man als ausenstehender definitiv sagen, ob in einem archiev der urheberrechtlich geschützte film ist, oder lässt es sich evtl nur aufgrund des namens vermuten?
ist für mich von großer relevanz.
also bitte nur 100% sichere antworten geben...danke im vorraus 🙂