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Erst gestern legte Wolfgang Schäuble, Bundesinnenminister, den neuen Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes vor. Die Reaktion von vielen Datenschützern, betreffend einer Surfprotokollierung von Internet Service Providern auch in Fällen, in denen kein Verdacht auf eine Straftat besteht, war berechtigt. Laut einer Klausel im Gesetzentwurf, welche Betreibern von Internetdiensten explizit erlaubt das Surfverhalten von Nutzern aufzuzeichnen, werden auch heute schon unzählige IP-Adressen in Logfiles gespeichert.
Der CDU-Politiker verabschiedete die Änderung im dritten Artikel dieses Gesetzestextes:Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden.Kritiker des Arbeitskreises...
Weiterlesen: Neues iT-Gesetz sieht die verdachtlose Surfprotokollierung vor
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