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Internetabzocke mit Freeware
Wie opendownload.de Verbraucher abzockt
Man möchte Open Office, Mozilla Firefox oder nur den neusten Acrobat Reader schnell und kostenlos herunterladen und sucht nach einem Download per Google. Schnell landet man auf Seiten wie opendownload.de oder mittlerweile start-download.info, auf denen man sich registrieren muss. Die Seite wirkt hell, seriös und wirbt sogar mit Auszeichnung, bei denen man erst bei genauer Betrachtung erkennt, dass die Software (Freeware) und nicht die dubiose Firma damit ausgezeichnet wurde. Da man sich im Internet häufig anmelden und Daten hinterlegen muss, ist bei vielen Usern die Hemmschwelle sehr gering sich schnell zu registrieren. Besonders Link hierbei ist, dass man nicht nur Bestätigen muss die AGB’s und die Datenschutzerklärung gelesen zu haben, sondern auch auf sein Widerrufsrecht zu verzichten*.
Häufig als Anzeige und nicht als „natürliches“ Suchergebnis ganz oben unter Google zu finden
Schon kurze Zeit später kommt eine Rechnung ins Haus geflattert die 96 € fordert. Wird diese nicht bezahlt folgen Mahnschreiben von Anwälten (Olaf Tank) oder Inkassounternehmen, die den Verbraucher einschüchtern und ihn zum Zahlen bewegen sollen.
Awards, die augenscheinlich die Seite auszeichnen. Botschaften wie: Einfach Anmelden. Unter Inhalten, die man im Memberbereich erhält, versteht man hier entstehende Kosten in Höhe von 96€.
Doch wo endet das Ganze? In 99,9% der Fälle endet das ganze in weiteren Mahnungen bis der „Nutzlosanbieter“ einsieht, dass dort kein Geld zu holen ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband gewann am 29.05.2009 einen Prozess gegen die Betreiber von opendownload.de, dennoch treibt sich die Seite unter anderem Namen weiterhin im Netz herum. (start-download.info)
,, Natürlich ist dort eine Druckkulisse, die Aufgebaut wird, aber es ist so: So lange das Ganze außergerichtlich ist, ist es vollkommen wurscht, ob hier ein Inkassobüro oder Anwalt schreibt. Es wird natürlich immer teurer, weil Verzugsschäden oben drauf kommen, aber man sollte sich davon einfach nicht beeindrucken lassen.“ meinte Markus Saller (Verbrauchszentrale Bayern) bei ZDF WISO zu diesem Thema.
Um ganz sicher zu gehen, stehen auf der Seite der Verbraucherzentrale im Internet
*Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08, nicht rechtskräftig), dass keine Klausel verwendet werden darf, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.
(Quellen: Golem.de, ZDF WISO, Computerbetrug.de)
Wie opendownload.de Verbraucher abzockt
Man möchte Open Office, Mozilla Firefox oder nur den neusten Acrobat Reader schnell und kostenlos herunterladen und sucht nach einem Download per Google. Schnell landet man auf Seiten wie opendownload.de oder mittlerweile start-download.info, auf denen man sich registrieren muss. Die Seite wirkt hell, seriös und wirbt sogar mit Auszeichnung, bei denen man erst bei genauer Betrachtung erkennt, dass die Software (Freeware) und nicht die dubiose Firma damit ausgezeichnet wurde. Da man sich im Internet häufig anmelden und Daten hinterlegen muss, ist bei vielen Usern die Hemmschwelle sehr gering sich schnell zu registrieren. Besonders Link hierbei ist, dass man nicht nur Bestätigen muss die AGB’s und die Datenschutzerklärung gelesen zu haben, sondern auch auf sein Widerrufsrecht zu verzichten*.
Häufig als Anzeige und nicht als „natürliches“ Suchergebnis ganz oben unter Google zu finden
Schon kurze Zeit später kommt eine Rechnung ins Haus geflattert die 96 € fordert. Wird diese nicht bezahlt folgen Mahnschreiben von Anwälten (Olaf Tank) oder Inkassounternehmen, die den Verbraucher einschüchtern und ihn zum Zahlen bewegen sollen.
Awards, die augenscheinlich die Seite auszeichnen. Botschaften wie: Einfach Anmelden. Unter Inhalten, die man im Memberbereich erhält, versteht man hier entstehende Kosten in Höhe von 96€.
Doch wo endet das Ganze? In 99,9% der Fälle endet das ganze in weiteren Mahnungen bis der „Nutzlosanbieter“ einsieht, dass dort kein Geld zu holen ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband gewann am 29.05.2009 einen Prozess gegen die Betreiber von opendownload.de, dennoch treibt sich die Seite unter anderem Namen weiterhin im Netz herum. (start-download.info)
,, Natürlich ist dort eine Druckkulisse, die Aufgebaut wird, aber es ist so: So lange das Ganze außergerichtlich ist, ist es vollkommen wurscht, ob hier ein Inkassobüro oder Anwalt schreibt. Es wird natürlich immer teurer, weil Verzugsschäden oben drauf kommen, aber man sollte sich davon einfach nicht beeindrucken lassen.“ meinte Markus Saller (Verbrauchszentrale Bayern) bei ZDF WISO zu diesem Thema.
Um ganz sicher zu gehen, stehen auf der Seite der Verbraucherzentrale im Internet
Du hast keine Berechtigung, den Link zu sehen, bitte Anmelden oder Registrieren
zum Ausdrucken und Ausfüllen bereit.*Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08, nicht rechtskräftig), dass keine Klausel verwendet werden darf, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.
(Quellen: Golem.de, ZDF WISO, Computerbetrug.de)
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