Hey Ho,
Im vor-abiturlichen Stress hat sich bei uns eine Schnappsidee verselbstständigt, und zwar die Idee von "gefällt mir" Aufklebern, wie zu vermuten nach dem Vorbild Facebook's. So sieht das ganze aus:
Nachdem nun noch mehr Leute auf mich zugekommen sind und die Dinger inzwischen ein deutlich Einnahme-Potential für die Abikasse aufweisen, habe ich mal versucht mich in den rechtlichen Dingen schlau zu machen.
Die Hand habe ich selber gestaltet. da dürfte es denke ich trotz Ähnlichkeit keine Probleme mit geben oder?
Den Spruch "Gefällt mir" - kann man den überhaupt schützen? Soweit ich weiß kann man ja einzelne Wörter nicht schützen und "gefällt mir" ist doch etwas allgemein gehalten oder?
Gibts sonst noch irgendwelche rechtlichen Stolpersteine bei sowas?
Nun alle mehr oder weniger Rechts-Laien hier, ich zähle auf euch 😉
Im vor-abiturlichen Stress hat sich bei uns eine Schnappsidee verselbstständigt, und zwar die Idee von "gefällt mir" Aufklebern, wie zu vermuten nach dem Vorbild Facebook's. So sieht das ganze aus:
Nachdem nun noch mehr Leute auf mich zugekommen sind und die Dinger inzwischen ein deutlich Einnahme-Potential für die Abikasse aufweisen, habe ich mal versucht mich in den rechtlichen Dingen schlau zu machen.
Die Hand habe ich selber gestaltet. da dürfte es denke ich trotz Ähnlichkeit keine Probleme mit geben oder?
Den Spruch "Gefällt mir" - kann man den überhaupt schützen? Soweit ich weiß kann man ja einzelne Wörter nicht schützen und "gefällt mir" ist doch etwas allgemein gehalten oder?
Gibts sonst noch irgendwelche rechtlichen Stolpersteine bei sowas?
Nun alle mehr oder weniger Rechts-Laien hier, ich zähle auf euch 😉