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Die DSL-Drosselung, die die Telekom bei einer Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens einführen wollte, wurde heute Landgericht Köln untersagt. Diese sah vor, dass Anwender, beim Erreichen der festgelegten Grenze, nur noch mit 2 Mbit/s surfen können; zuerst wollte die Telekom eine Verlangsamung auf 384 Kbit/s durchsetzen. Wie die Richter entschieden haben, ist die Vertragsklausel, die das Unternehmen Neukunden auferlegt, eine unangemessene Benachteiligung, die so nicht hinnehmbar sei.
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