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Wie mehrfach berichtet, wurde die Webseite „kino.to“ abgeschaltet und die Domain aufgrund „des Verdachts einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ beschlagnahmt. Erneut stehen mehrere Debatten um die Legalität der Streaming-Suchmaschine zur Diskussion, da die Webseite nur zu den jeweiligen Streaming-Angeboten weiterleitete, die Videos selbst aber nicht auf den eigenen Servern gespeichert hatte. Auch die Nutzer der Suchmaschine könnten nun laut der GVU mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Sind das Angebot und die Nutzung einer Suchmaschine für Video-Streams nun jetzt illegal?
"Anonymous"-Gruppe in Los-Angeles
Laut einer Gruppe namens „Anonymous“, die gegen Zensur und für die Meinungsfreiheit im Internet kämpft, sei dies nicht der Fall. So hat die Gruppe kurzerhand die Seite der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen...
Weiterlesen: Anonymous legt GVU-Webseite lahm
"Anonymous"-Gruppe in Los-Angeles
Laut einer Gruppe namens „Anonymous“, die gegen Zensur und für die Meinungsfreiheit im Internet kämpft, sei dies nicht der Fall. So hat die Gruppe kurzerhand die Seite der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen...
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