Nachdem ich mich zunächst mit meinem Problem bei GMX alleine arglistig getäuscht fühlte habe ich per GOOGLE recherchiert und dabei festgestellt das es unendlich viele weitere Geschädigte gibt und leider mangels entsprechender Gegenwehr diese miese Masche schon seit Jahren in meist nur leicht variierender Form praktiziert wird.
Dem gilt es ein Ende zu bereiten , ich will aus prinzipiellen Erwägungen massiv unter Einschaltung von Medien,Printmedien,Internetforen,mit juristischer Hilfe und bei allen nur möglichen Instanzen dieser Form von betrügerischem Kundenfang nicht nur ein Ende bereiten sondern auch eine breite Öffentlichkeit vor der Firma GMX und damit auch vor 1&1 zu warnen.
Folgendes wird nach meinen Recherchen seit Jahren planmäßig in dieser oder sehr ähnlicher Form von GMX betrieben :
Per 15.04.2011 erhielt ich zum Geburtstag eine Gratulationsmail meines langjährigen FreeMail-Anbieteres GMX,damit verbunden ein Angebot,ohne jegliches Risiko DREI Monate den Tarif GMX-ProMail zu testen,erst nach Ablauf würde diese kostenfreie Testphase in einen kostenpflichtigen 12-Monatsvertrag einmünden.Bei der Annahme dieses Angebotes hat man natürlich keinerlei Veranlassung zum Wideruf binnen 14 Tagen und geht zunächst davon aus,dass eine Beendigung innerhalb der Testphase so komplkationsfrei wie die Annahme des Angebotes ist . WEIT GEFEHLT !!! Ich mailte nach ZWEI !!! Monaten am 15.06.2011 meinen Verzicht auf Weiterführung, eine Antwort erhielt ich pünktlich nach exakt DREI !!! Monaten , d.h. am 15.07.2011 : Gratulation zum Vertrag , Kündigung wird wegen Formfehler leider nicht akzeptiert,somit beginnt nach Ende von drei Monaten der kostenpflichtige Vertrag,bitte Bankverbindung mitteilen !
Auch wenn dies immer wieder von GMX oder hier im Forum auftretenden "GMX-Unterstützern" in Abrede gestellt wird : die Beendigung wird nachweislich extrem erschwert,u.a. wird auf Schriftform bestanden,diverse verschiedene nicht erreichbare Mail-Adressen benannt,andere verweigern automatisiert eine Annahme von Mails,es wird eine gescannte Unterschrift verlangt oder der Anruf teurer kostenpflichtiger Hotlines verlangt mit deren arroganten und abwimmelgeschulten Mitarbeitern wohl schon jeder Betroffene seine Probleme hatte .Gerne beruft sich GMX wie bei mir geschehen auch darauf,dass es sich bereits ab Beginn der "Testphase" um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt ( Laufzeit somit 15 Monate ),dieser sei lediglich rabattiert in der dreimonatigen Testphase und so von der Grundgebühr befreit . BLÖDSINN !
Letztendlich hat bei GMX normaler Schriftverkehr wenig Sinn,man beharrt dort auf Zahlung der beiden Halbjahresbeiträge von jeweils 17,94 € , versteckt sich hinter der in Teilen durchaus anfechtbaren AGB und droht mit Inkasso und Rechtsanwalt ! NICHT VERUNSICHERN LASSEN !!!
Hierzu einige Tipps von mir und ein Aufruf zum gemeinsamen Handeln der vielen Geschädigten :
Es ist zunächst festzustellen,dass es zu KEINEM kostenpflichtigen Vertrag gekommen ist , denn : Es ist zunächst nachzuweisen wann und wie es zu einem Vertragsabschluss und damit verbunden zu einer Belehrung und Information entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gem. dem Fernabsatzgesetz gekommen sein soll . Die Berufung von GMX hierzu auf die AGB geht schon deshalb ins Leere,weil durch die Gestaltung der Website ein Widerruf vorsätzlich erschwert wird , ebenso durch das Verlangen zur Einhaltung bestimmter Formen . Es ist zu verweisen auf § 355 BGB ( Widerufsrecht bei Verbraucherverträgen) , insbesonders Abs.3 und der Abs. 4,3.Satz .
Vorsorglich wird auf Empfehlung der Verbraucherschutzorganisationen der Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten sein,gfs. sind wegen dieser Täuschung rechtliche ( strafrechtliche) Schritte einzuleiten.Der Vertrag ist hilfsweise nach den Vorschriften der Fernabsatzverträge anzufechten,höchst vorsorglich ist der Vertrag wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung anzufechten.
GMX arbeitet gerne mit dem BID ( Bayrischer Inkassodienst ) zusammen,von diesem wird dann als Druckmittel mit einem Massenbrief unverschämt ein Betrag von rund 100.-€ gefordert . Dem ist auf GAR KEINEN FALL !!! zu entsprechen , es wird hierbei ohne Vorliegen einer rechtlichen Grundlage gefordert , d.h. es gibt KEINE titulierte Forderung ! Gleiches gilt bei Mahnschreiben einer schon hinlänglich negativ bekannten Abmahn-Anwältin : Post aufheben , keinesfalls zahlen .
Es gilt : Voraussetzung zu einer Zahlung ist die vollstreckbare Ausfertigung eines Mahnbescheides , d.h. GMX muss zunächst einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen , selbstverständlich ist gegen diesen ( zunächst ohne Begründung mit dem Hinweis das diese gfs. nachgereicht wird ) Einspruch/Widerspruch einzulegen .Bei Vorliegen eines Widerspruchs ist das Verfahren an das zuständige Amtsgericht des WOHNORTES DES BEKLAGTEN !!! als Euren Wohnort abzugeben,also muss GMX einen zweiten Rechtsanwalt in Eurer Nähe als Korrespondenzanwalt beauftragen . All dies wegen dem ursprünglichen Betzrag von 17,94 € und der 99 % Wahrscheinlichkeit mit einem verlorenen Prozess auch einen Präzedenzfall zu schaffen ( immer mehr Amtsgerichte reagieren absolut allergisch auf Internet - Abzocke ! ).
Ich habe desweiteren über 70 User-Kommentare von Betroffenen gesammelt und mehrfach ausdrucken lassen und werde diese unabhängig von anderen Schritten mit einem erläuternden Schreiben an verschiedene Bundestagsabgeordnete und Parteien und Petitionsausschüsse , Leseranwälte von Zeitungen und Illustrierten , Redaktionen usw. versenden mit der Bitte sich dieses Themas zugunsten der vielen Geschädigten anzunehmen !
Dem gilt es ein Ende zu bereiten , ich will aus prinzipiellen Erwägungen massiv unter Einschaltung von Medien,Printmedien,Internetforen,mit juristischer Hilfe und bei allen nur möglichen Instanzen dieser Form von betrügerischem Kundenfang nicht nur ein Ende bereiten sondern auch eine breite Öffentlichkeit vor der Firma GMX und damit auch vor 1&1 zu warnen.
Folgendes wird nach meinen Recherchen seit Jahren planmäßig in dieser oder sehr ähnlicher Form von GMX betrieben :
Per 15.04.2011 erhielt ich zum Geburtstag eine Gratulationsmail meines langjährigen FreeMail-Anbieteres GMX,damit verbunden ein Angebot,ohne jegliches Risiko DREI Monate den Tarif GMX-ProMail zu testen,erst nach Ablauf würde diese kostenfreie Testphase in einen kostenpflichtigen 12-Monatsvertrag einmünden.Bei der Annahme dieses Angebotes hat man natürlich keinerlei Veranlassung zum Wideruf binnen 14 Tagen und geht zunächst davon aus,dass eine Beendigung innerhalb der Testphase so komplkationsfrei wie die Annahme des Angebotes ist . WEIT GEFEHLT !!! Ich mailte nach ZWEI !!! Monaten am 15.06.2011 meinen Verzicht auf Weiterführung, eine Antwort erhielt ich pünktlich nach exakt DREI !!! Monaten , d.h. am 15.07.2011 : Gratulation zum Vertrag , Kündigung wird wegen Formfehler leider nicht akzeptiert,somit beginnt nach Ende von drei Monaten der kostenpflichtige Vertrag,bitte Bankverbindung mitteilen !
Auch wenn dies immer wieder von GMX oder hier im Forum auftretenden "GMX-Unterstützern" in Abrede gestellt wird : die Beendigung wird nachweislich extrem erschwert,u.a. wird auf Schriftform bestanden,diverse verschiedene nicht erreichbare Mail-Adressen benannt,andere verweigern automatisiert eine Annahme von Mails,es wird eine gescannte Unterschrift verlangt oder der Anruf teurer kostenpflichtiger Hotlines verlangt mit deren arroganten und abwimmelgeschulten Mitarbeitern wohl schon jeder Betroffene seine Probleme hatte .Gerne beruft sich GMX wie bei mir geschehen auch darauf,dass es sich bereits ab Beginn der "Testphase" um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt ( Laufzeit somit 15 Monate ),dieser sei lediglich rabattiert in der dreimonatigen Testphase und so von der Grundgebühr befreit . BLÖDSINN !
Letztendlich hat bei GMX normaler Schriftverkehr wenig Sinn,man beharrt dort auf Zahlung der beiden Halbjahresbeiträge von jeweils 17,94 € , versteckt sich hinter der in Teilen durchaus anfechtbaren AGB und droht mit Inkasso und Rechtsanwalt ! NICHT VERUNSICHERN LASSEN !!!
Hierzu einige Tipps von mir und ein Aufruf zum gemeinsamen Handeln der vielen Geschädigten :
Es ist zunächst festzustellen,dass es zu KEINEM kostenpflichtigen Vertrag gekommen ist , denn : Es ist zunächst nachzuweisen wann und wie es zu einem Vertragsabschluss und damit verbunden zu einer Belehrung und Information entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gem. dem Fernabsatzgesetz gekommen sein soll . Die Berufung von GMX hierzu auf die AGB geht schon deshalb ins Leere,weil durch die Gestaltung der Website ein Widerruf vorsätzlich erschwert wird , ebenso durch das Verlangen zur Einhaltung bestimmter Formen . Es ist zu verweisen auf § 355 BGB ( Widerufsrecht bei Verbraucherverträgen) , insbesonders Abs.3 und der Abs. 4,3.Satz .
Vorsorglich wird auf Empfehlung der Verbraucherschutzorganisationen der Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten sein,gfs. sind wegen dieser Täuschung rechtliche ( strafrechtliche) Schritte einzuleiten.Der Vertrag ist hilfsweise nach den Vorschriften der Fernabsatzverträge anzufechten,höchst vorsorglich ist der Vertrag wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung anzufechten.
GMX arbeitet gerne mit dem BID ( Bayrischer Inkassodienst ) zusammen,von diesem wird dann als Druckmittel mit einem Massenbrief unverschämt ein Betrag von rund 100.-€ gefordert . Dem ist auf GAR KEINEN FALL !!! zu entsprechen , es wird hierbei ohne Vorliegen einer rechtlichen Grundlage gefordert , d.h. es gibt KEINE titulierte Forderung ! Gleiches gilt bei Mahnschreiben einer schon hinlänglich negativ bekannten Abmahn-Anwältin : Post aufheben , keinesfalls zahlen .
Es gilt : Voraussetzung zu einer Zahlung ist die vollstreckbare Ausfertigung eines Mahnbescheides , d.h. GMX muss zunächst einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen , selbstverständlich ist gegen diesen ( zunächst ohne Begründung mit dem Hinweis das diese gfs. nachgereicht wird ) Einspruch/Widerspruch einzulegen .Bei Vorliegen eines Widerspruchs ist das Verfahren an das zuständige Amtsgericht des WOHNORTES DES BEKLAGTEN !!! als Euren Wohnort abzugeben,also muss GMX einen zweiten Rechtsanwalt in Eurer Nähe als Korrespondenzanwalt beauftragen . All dies wegen dem ursprünglichen Betzrag von 17,94 € und der 99 % Wahrscheinlichkeit mit einem verlorenen Prozess auch einen Präzedenzfall zu schaffen ( immer mehr Amtsgerichte reagieren absolut allergisch auf Internet - Abzocke ! ).
Ich habe desweiteren über 70 User-Kommentare von Betroffenen gesammelt und mehrfach ausdrucken lassen und werde diese unabhängig von anderen Schritten mit einem erläuternden Schreiben an verschiedene Bundestagsabgeordnete und Parteien und Petitionsausschüsse , Leseranwälte von Zeitungen und Illustrierten , Redaktionen usw. versenden mit der Bitte sich dieses Themas zugunsten der vielen Geschädigten anzunehmen !