Bundesregierung: Das Anschauen von Videostreams ist urheberrechtlich unbedenklich

Postmaster

Kommentare-Dealer
Die letzten Wochen waren für Anwender, die das Erotik-Portal RedTube angesurft hatten, ein Wechselbad der Gefühle; im wahrsten Sinn des Wortes. Schließlich wirden sie nach dem Betrachten der Videostreams von den Anwälten der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) der Verletzung des Urheberrechtes bezichtigt und in einem Schreiben abgemahnt. Um herauszufinden, was die Bundesregierung von der Abmahnwelle hält, haben Abgeordnete der Linken eine Anfrage gestartet. Die Antwort, die Spiegel Online vorliegt, ist eindeutig, denn das Justizministerium teilt mit, dass das reine Betrachten von Videostreams keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Weiterlesen: Bundesregierung: Das Anschauen von Videostreams ist urheberrechtlich unbedenklich
 
Da stellt sich die Regierung gut auf. Das Volk schützen vor unsinnigen Abmahnungen wollen die nicht. Das hätte man auch gesetzlich schnell regeln können. Ist die Lobby zu stark? Streamen ist doch total unbedenklich, man speichert nichts direkt und verbreitet nichts.
 
Naja verbreiten sicher nicht, speichern hingegen schon. Denn es wird ja der Film (zumindest teilweise) auf dem Rechner temporär als Buffer hintelegt. Das ist allerdings bei allen Wiedergabearten - auch DVD und BD - der Fall. Weiterhin ist das nach §53 UrhG erlaubt.

LG
RMG
 
Es gibt halt, für den technisch ungebildeten Anwender, keine Möglichkeit zu erkennen ob es sich wirklich nur um einen flüchtigen Zwischenspeicher handelt oder ob der Browser seine vermeintlich temporären Daten nicht doch länger behält. Jeder hier kennt die Vorteile wenn der Browser sich einige Daten behält und man die nicht bei jedem Aufruf einer Webseite neu laden muss. Wenn der Browser diese Daten behält und sie nicht nur temporär sind ist es ein Download, auch wenn der Film nicht im Download-Ordner auf der Festplatte landet.

Wirklich flüchtig wäre das meiner Ansicht nach nur wenn jeder "Film-Schnippsel" direkt nach dem abspielen gelöscht wird. Solange im Browser-Cache noch ganze Filme liegen auf die man da auch zugreifen kann ist es eben ein anders benannter Download. 😉

Deswegen glaube ich...Statement des Justizministeriums hin oder her...nicht dass Streaming auf alle Ewigkeit "völlig unbedenklich" bleiben wird. Die großen Streaming-Portale sind ja eh "offensichtlich illegale Quellen".
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
2
Zurzeit aktive Gäste
49
Besucher gesamt
51

Beliebte Forum-Themen

Zurück
Oben Unten