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Die letzten Wochen waren für Anwender, die das Erotik-Portal RedTube angesurft hatten, ein Wechselbad der Gefühle; im wahrsten Sinn des Wortes. Schließlich wirden sie nach dem Betrachten der Videostreams von den Anwälten der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) der Verletzung des Urheberrechtes bezichtigt und in einem Schreiben abgemahnt. Um herauszufinden, was die Bundesregierung von der Abmahnwelle hält, haben Abgeordnete der Linken eine Anfrage gestartet. Die Antwort, die Spiegel Online vorliegt, ist eindeutig, denn das Justizministerium teilt mit, dass das reine Betrachten von Videostreams keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Weiterlesen: Bundesregierung: Das Anschauen von Videostreams ist urheberrechtlich unbedenklich
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