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Nachdem bereits vor einigen Monaten Movie2k.to sowie 2011 Kino.to offiziell gesperrt wurde, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden, dass Netzsperren für Internet-Seiten gerechtfertigt sind. Konkret ging es in diesem Fall, um den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel und die Webseite Kino.to, die dort noch zu erreichen war. Somit können Provider auf gerichtlichen Beschluss hin dazu verpflichtet werden, Websites für deren Nutzer zu sperren.
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