Tanger
Member
Hallo und guten Tag liebe PC-Experten,
heute ein Thema zur DSGVO: Hab länger überlegt, wo diese Frage hier am besten unterzubringen wäre. Dann dachte ich, okay - das ist ggf. hier doch wohl am besten im Off-Topic-Subforum aufgehoben.
Hier also nun eine Frage - rund um einen Webauftritt mit einer Joomla-Installation: .. (okay: es könnte ja im Grunde auch ein anderes CMS zum Einsatz kommen, nehmen wir hier mal ein Joomla - denkbar wär aber auch natürlich eine Drupal)
hier die Infos auf Wikipedia - die DSGVO-Seite:
Joomla wird ja ständig weiterentwickelt - so dass eine neue Version hier auch wesentliche Anpassungen / Verbesserungen bringen soll. Das Thema ist / bleibt aber dennoch ziemlich komplex.
Eine Frage; Was ist - wenn man eine Joomla absolut minimalistisch betreibt: Also - wenn man die Joomla ohne jeglichen Zusatz und ohne Zusatzmodule betreibt - ohne extra-Plugins, ohne Kontaktmailer (form), ohne Kommentarfunktion, ohne Zusatzfunktionen also. Die externen Sachen (Analytics, Maps u. andere Mehr,...) habe ich alle angepasst, auch die Datenschutzerklärung. Auf meinen Blog kann sich keiner einloggen. Es gibt nur Besucher/Leser.
Den Kontaktmailer hab ich auch abgeschaltet.
Ziel ist es - eine Seite so an die DSGVO anzupassen, dass sie - "typical eighties" wie in den Achzigern - praktisch so gut wie keine USER-Convenience bietet - aber dann auch keine Daten sammelt.
Frage: Kann man auf diesem Wege aus den Fallstricken der DSGVO kommen!?
Dieser Minimalismus - also diese ausdrückliche DATEN-Abstinenz - die sollte einem doch hier helfen.
Freue mich von Euch zu hoeren. Viele Grüße
Euer Tanger,
ps: Aufbau der DSGVO: Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln in elf Kapiteln:
... Freue mich von Euch zu hoeren. Viele Grüße Euer Tanger,
heute ein Thema zur DSGVO: Hab länger überlegt, wo diese Frage hier am besten unterzubringen wäre. Dann dachte ich, okay - das ist ggf. hier doch wohl am besten im Off-Topic-Subforum aufgehoben.
Hier also nun eine Frage - rund um einen Webauftritt mit einer Joomla-Installation: .. (okay: es könnte ja im Grunde auch ein anderes CMS zum Einsatz kommen, nehmen wir hier mal ein Joomla - denkbar wär aber auch natürlich eine Drupal)
hier die Infos auf Wikipedia - die DSGVO-Seite:
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Joomla wird ja ständig weiterentwickelt - so dass eine neue Version hier auch wesentliche Anpassungen / Verbesserungen bringen soll. Das Thema ist / bleibt aber dennoch ziemlich komplex.
Eine Frage; Was ist - wenn man eine Joomla absolut minimalistisch betreibt: Also - wenn man die Joomla ohne jeglichen Zusatz und ohne Zusatzmodule betreibt - ohne extra-Plugins, ohne Kontaktmailer (form), ohne Kommentarfunktion, ohne Zusatzfunktionen also. Die externen Sachen (Analytics, Maps u. andere Mehr,...) habe ich alle angepasst, auch die Datenschutzerklärung. Auf meinen Blog kann sich keiner einloggen. Es gibt nur Besucher/Leser.
Den Kontaktmailer hab ich auch abgeschaltet.
Ziel ist es - eine Seite so an die DSGVO anzupassen, dass sie - "typical eighties" wie in den Achzigern - praktisch so gut wie keine USER-Convenience bietet - aber dann auch keine Daten sammelt.
Frage: Kann man auf diesem Wege aus den Fallstricken der DSGVO kommen!?
Dieser Minimalismus - also diese ausdrückliche DATEN-Abstinenz - die sollte einem doch hier helfen.
Freue mich von Euch zu hoeren. Viele Grüße
Euer Tanger,
ps: Aufbau der DSGVO: Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln in elf Kapiteln:
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Kapitel 1 (Artikel 1 bis 4): Allgemeine Bestimmungen (Gegenstand und Ziele, sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen)
Kapitel 2 (Artikel 5 bis 11): Grundsätze und Rechtmäßigkeit (Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, Bedingungen für die Einwilligung, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten)
Kapitel 3 (Artikel 12 bis 23): Rechte der betroffenen Person (Transparenz und Modalitäten, Informationspflichten des Verantwortlichen und Auskunftsrecht der betroffenen Person zu personenbezogenen Daten, Berichtigung und Löschung – das „Recht auf Vergessenwerden“ – Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling, Beschränkungen)
Kapitel 4 (Artikel 24 bis 43): Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Allgemeine Pflichten, Sicherheit personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation, Datenschutzbeauftragter, Verhaltensregeln und Zertifizierung)
Kapitel 5 (Artikel 44 bis 50): Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
Kapitel 6 (Artikel 51 bis 59): Unabhängige Aufsichtsbehörden
Kapitel 7 (Artikel 60 bis 76): Zusammenarbeit und Kohärenz, Europäischer Datenschutzausschuss
Kapitel 8 (Artikel 77 bis 84): Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Kapitel 9 (Artikel 85 bis 91): Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen (u. a. Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, Datenverarbeitung am Arbeitsplatz, Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten, Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken, bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften)
Kapitel 10 (Artikel 92 bis 93): Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Kapitel 11 (Artikel 94 bis 99): Schlussbestimmungen (u. a. Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG und Inkrafttreten der DSGVO)
Vor den 99 Artikeln sind 173 Erwägungsgründe (ErwG) angeführt, die zur Auslegung der Artikel mit herangezogen werden.[10][11]
... Freue mich von Euch zu hoeren. Viele Grüße Euer Tanger,