Erklärung Gewährleistung / Garantie

der_eismann

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Hey ho!
Ich hör in letzter Zeit immer was mit Garantie und Gewährleistung... ich weiß dass es da einen Unterschied gibt, aber hab keine Ahnung worin der genau besteht, kann das evtl. jemand ausführlich erklären? Wiki war mir dann doch zu komplex.

Danke!
 
Mmmmh so ganz dumm gestellt würde ich das jetzt so beschreiben:

Bei der Garantie bekommst Du etwas garantiert.

Bei der Gewährleistung, gewährt der Händler aus einem Grund (z.B. Produktionsfehler, Kulanz) seine Leistung.
 
Das mit der Garantie ist auch so eine Sache an sich. Wenn es die normale 2 Jährige Garantie nach dem BGB ist dann hast du die ersten 6 Monate eine wirklich Garantie. Der Hersteller muss dir nachweisen das du einen Fehler gemacht hast der dazu geführt hat das die Ware nicht mehr funktioniert.

Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, dann muss der Kunde dem Hersteller nachweisen das er dafür verantwortlich ist das die Ware nicht mehr funktioniert. Das ist dann sozusagen eine Gewährleistung mehr oder weniger da der Hersteller nicht verplichtet ist dir die Ware zu ersetzen/zu reparieren. Wie schon Nasty meinte halt auf Kulanz meist. Eine Klage hat in solchen Fällen meist kein Erfolg.

Bei einer Herstellergarantie ist es in der Regel so das der Hersteller von sich aus sagt mein Produkt ist so gut das ich die vollen 2 oder mehr Jahre die Garantie gebe auf das Produkt.

Ich hoffe ich war nicht zu ausführlich und habe es halbwegs gut erklärt.
 
Der wichtigste Unterschied ist, daß die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist.
Geht Dir innerhalb der zweijaährigen Gewährleistungsfrist ein Sache, also ein Gerät, eine Hardwarekomponente uder eben irgendein Gebrauchsgegenstand außerhalb von eigenem Verschulden oder natürlicher Abnutzung kaputt, ist der Händler in der Pflicht zur Gewährleistung.
Der kann er sich nur generell entziehen wenn er seinen Handel beendet. (Insolvent ist) Händler Pleite, hat der Kunde einfach mal Pech gehabt.
Er kann sich dieser Pflicht sonst nur entziehen in dem er unanfechtbar nachweist, das das Nichtfunktionieren der betreffenden Sache durch normale Abnutzung oder Dein Verschulden zustande gekommen ist.
Kann er das nicht, muß er Die Sache in funktionsfähigen Zustand versetzen (lassen), austauschen oder nach drei Reparaturversuchen auch wandeln.
Wandeln heißt Geld zurück oder Kauf einer gleichartigen Sache mit Zu- oder Rückzahlung von Preisdifferenzen unter der Einberechnung der Nutzungsadauer.
Die gesetzliche Gewärhleistung hat für Firmenkunden übrigens andere Fristen oder entfällt auch ganz. Für Dich gilt als privater Kunde in den europäischen Staaten allgemein die Zweijahresfrist.
Leider hat es sich in der Bevölkerung eingebürgert diese gesetzliche Gewährleistung auch als Garantie zu bezeichnen.
Das machts für den unwissenden Bürger nicht grad leicht, dieses Paar unterschiedliche Schuhe richtig zu sortieren.

Garantien sind den Absatz einer Ware unterstützende Versprechen seitens der Hersteller der Waren.
Es sind Versprechen. im Bereich der EU taugen die, wenns mal darauf ankommen sollte nur so viel, wie ein Hersteller freiwillig zuläßt.
Wiegesagt: Rechtlich verbindlich ist hier garnichts.
Geht Dir also beispielsweise eine Sache mit dreijähriger Funktions-Garantie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kaputt, kannst Du beim Hersteller darum bitten, daß er sein Versprechen einhält.
Oft wird er das auch tun, weil er um seinen weiteren Warenabsatz bangt und sich Negativbewertungen ja auch auswirken.
Hast Du einen Hersteller aus China, kannst Du das allerdings in den allermeisten Fällen vergessen.
In den USA und in Japan bestehen aber immerhin gewisse Chancen.
Du kannst in solchen Fällen allerhöchstens im Land des Firmensitzes nach dort geltenden Gesetzen gegen den Hersteller klagen.
Das kann, muß aber keinen Sinn haben. Wo es von vornherein sinnlos ist, findest Du auch garantiert keinen Anwalt, der sich der Sache annimmt.
In den USA sind sogenannte Sammelklagen erlaubt. So besteht dort tatsächlich die Chance beispielsweise für einen im dritten Jahr verreckten Boxed-Prozessor, einen kleinen Geldbetrag, der sich allerdings dann auch nach amerikanischen Recht errechnet, (minus Anwaltkosten) gutgeschrieben/überwiesen zu bekommen.
 
Jein, der wichtigste Unterschied ist, meiner Meinung nach, die Umkehr der Beweislast nach Ablauf der Garantie. Im Laufe der Garantiezeit liegt die Beweislast beim Verkäufer, d. h. er muss beweisen, dass sein Produkt nicht auf Grund eines Qualitätsmangels im Rahmen normaler Benutzung kaputt gegangen ist. Nach Ablauf der Garantiezeit kehrt sich die Beweislast um, jetzt muss der Käufer nachweisen, dass das Produkt aufgrund eines Qualitätsmangels kaputt gegangen ist.
Die Garantiezeit kann der Hersteller nach seinen eigenen Vorgaben festlegen. Der amerikanische Feuerzeughersteller Zippo bietet beispielsweise eine "lifetime warrenty", also eine lebenslange Garantie, auf seine Produkte. Klappe abgefallen, irgendwas abgebrochen....egal. Einschicken, wird kostenlos repariert (gab mal eine Reportage im Fernsehen darüber, der Hammer war ein Zippo, dass einem Bauarbeiter aus der Tasche gefallen und dann von einer Planierraupe überfahren wurde. Die Seriennummer war noch zu entziffern, also das Teil eingeschickt und das Ding wurde repariert (bzw. in dem Fall kostenfrei ausgetauscht)).
 
Hallo ...(!)
Wenn Du hier den Usern etwas erklären willst, mußt Du schon Garantie und Gewährleistung strikt voneinander trennen.
Ich weiß ja was gemeint ist.
Aber wer sich mit dem Thema noch nie ernsthaft auseinandergesrtzt hat, erkennt den Unterschied halt nicht, und wird nicht wirklich schlauer.
 
Hmmm....ich bin jetzt kein Jurist und eine umfassende Erklärung würde wohl auch den Rahmen des Froums sprengen. Aber ich denke, die für Endverbraucher, und das sind wohl die meisten von uns, wichtigsten Unterschiede sind hier dargelegt worden.
Garantie - Bedingungen und Dauer werden vom Hersteller vorgegeben, Beweislast beim Hersteller
Gewährleistung - gesetzlich geregelt, Beweislast beim Kunden.
Wie dann was abgewickelt, gehandhabt wird (Reklamation, Nachbesserung, Umtausch, Reparatur, Wandlung etc...) steht auf einem anderen Blatt. Ob nun Garantie oder Gewährleistung, der Kunde/Endverbraucher hat in beiden Fällen Anspruch auf ein einwandfreies Produkt.
 
Nur muß der Kunde das auch wissen und sollte gegenüber dem Händler niemals das Wort Garantie gebrauchen.

Es ist in der Tat sehr vorteilhaft, wenn der Händler glaubt einen Menschen der seine Rechte kennt und beim Namen nennen kann, vor sich zu haben glaubt.
Das das passiert wenn man von Gewährleistung redet, habe ich selbst schon mehrmals feststellen dürfen.
 
Ist wie im richtigen Leben - wer sich vorher informiert, guckt nachher nicht in die Röhre. Dafür gibt's ja sowas wie dieses Forum, hier kann man Fragen stellen, und die geballte Kompetenz der geneigten Forenmitglieder bringt dann auch tatsächlich einige brauchbare Antworten zustande..😀
Und wenn's für Antworten nicht reicht, bleibt immer noch die ausführliche Linksammlung aus den Favoriten, z. B. sowas hier:
 

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