Ich beschäftige mich ebenfalls mit diesem Problem.
Ich habe eine Frage bezüglich dieses Paragraphen der AGB der Mindfactory AG.
§ 6 Garantiebedingungen für Arbeitsspeicher
Die Mindfactory AG gewährt grundsätzlich keinerlei Garantie auf die von ihr veräußerten Produkte, mit Ausnahme von Arbeitsspeichern. Sofern ein Hersteller eine Garantie gewährt, so entsteht daraus keine Verpflichtung der Mindfactory AG. Sofern die Mindfactory AG bei der Garantieabwicklung zum Hersteller Hilfe leistet, so geschieht dies aus Kulanz.
Auf alle Arbeitsspeicher gewährt die Mindfactory AG eine Haltbarkeitsgarantie für die Dauer von 10 Jahren ab Zugang der Kaufsache beim Kunden. Die Garantieansprüche bestehen neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen des Käufers und schränken diese in keiner Weise ein.
Ausgeschlossen von Garantieansprüchen sind verschleissbedingte Mängel, mechanische Beschädigungen und Schäden durch unsachgemäße Behandlung der Ware oder des Computers. Garantieansprüche sind nicht abtretbar und können nur von dem unmittelbaren Kunden der Mindfactory AG geltend gemacht werden.
Die Garantie ist beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland.
Also kurz zusammengefasst: Die Garantie gibt es nur auf den Arbeitsspeicher. Andere Elektroartikel sind davon ausgeschlossen, aber nur dann wenn der Hersteller die Garantie selbst nicht gewährt. D.h. also das es durchaus Elektroartikel gibt die Garantie besitzen, aber auf Grund der Kulanz des Herstellers wie oben schon gesagt.
Dennoch, falls irgendwelche ersichtlichen Schäden vorhanden sind, bei der Transportkiste und anschließend beim Produkt, ist man in der Lage diese zurück zu senden und dafür den selben Artikel neu erstatten zu bekommen.
Also verstehe ich das so, das wenn ich die Elektroartikel kaufe, z.b. ein Netzteil, und das aus irgendeinem mysteriösen Grund nach einem halben Jahr den Geist aufgibt, ich nicht in der Lage bin dieses neu erstattet zu bekommen ?
Stimmt das so ? Denn, ich möchte vor dem Kauf sicher sein, was mich erwarten kann.