Bereits Ende letzten Jahres entschied das Landgericht München, dass PC-Hersteller und -Importeure pro Rechner zwölf Euro Urheberrechtsabgabe abdrücken müssen. Am Donnerstag gab es einen weiteren Tiefschlag für die Hardware-Industrie: Auch für Drucker und ähnliche Geräte muss zukünftig eine Pauschale gezahlt werden.
Das Landesgericht in Stuttgart ist der Meinung, dass Drucker und Multifunktionsgeräte, die drucken, scannen und kopieren können, unter das Urheberrechtsgesetz fallen und wie Kopiergeräte gehandelt werden sollten. Das bedeutet, dass private Vervielfältigungen von geschützten Büchern und Bildern zwar zulässig sind, aber wie für Kopierer muss auch für die Printer, die über 50 Euro kosten und das geschützte Material beliebig oft drucken können, eine Pauschale gezahlt werden. Wie viel das sein soll, wurde nicht festgelegt.
Das Landesgericht in Stuttgart ist der Meinung, dass Drucker und Multifunktionsgeräte, die drucken, scannen und kopieren können, unter das Urheberrechtsgesetz fallen und wie Kopiergeräte gehandelt werden sollten. Das bedeutet, dass private Vervielfältigungen von geschützten Büchern und Bildern zwar zulässig sind, aber wie für Kopierer muss auch für die Printer, die über 50 Euro kosten und das geschützte Material beliebig oft drucken können, eine Pauschale gezahlt werden. Wie viel das sein soll, wurde nicht festgelegt.