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Fast jeder Anwender nutzt das soziale Netzwerk Facebook, doch kaum jemand liest sich bei der Erstellung eines Kontos die allgemeinen Geschäftsbedingen und Datenschutzbestimmungen des Unternehmens durch. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich die Klauseln einmal näher angeschaut und herausgefunden, dass einige davon gegen deutsches Recht verstoßen. Was folgte war eine Klage, bei der das Landesgericht Berlin bereits zugunsten des vzbz entschieden hat. Doch Facebook legte Berufung ein, sodass der Fall nun vor dem Kammerbericht in Berlin verhandelt wurde.
Weiterlesen: Facebook: Soziales Netzwerk muss sich nach deutschem Datenschutzrecht richten
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