Frage zur Rechtslage

JackHunter

New member
hey,...

mein chef möchte hinter dem Gelände zaun auf dem stück Grünstreifen (auf dem Betriebsgelände zwischen zaun und Regal)

den Natodraht mit Federkern verlegen,darf man das überhaupt noch??

weis da jemand wie die Rechtslage vom Gesetz her ist!?


mfg Tim
 
Ganz einfach das Ordnungamt anrufen.
Afaik kann man ihn bis auf einige Einschränkung privat verwenden. 😕
 
Anscheinend ist er nicht verboten aber, habe sowas hier gefunden:
"Bauliche Anlagen ... sind so anzuordnen, zu errichten ..., dass sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ... nicht gefährden."

Ich würde etz einfach sagen: Beim Ordnungsamt nachfragen.

Ich sage die werden dir sagen dass er nicht verboten ist, wenn er in einer gewissen Höhe angerbacht ist, und eine ausreichende Beschilderung, der Gefahren bei übertreten des Zauns, vorhanden ist. Einfach so aufspannen... würd ich niemals im Leben erlauben.
 

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