Gewährleistung bei einem bereits ausgetauschtem Artikel...

Ajsmen

New member
Hallo!
Ich mache mir seit 1 Minute und 53 sekunden den Gedanken, wie das ist, wenn meine Gewährliestungsfrist abläuft, ich aber kurz davor einen Artikel ausgetauscht bekomme. Kriege ich dann für den ausgetauschten Artikel weitere 2 Jahre oder verfällt diese dann gnadenlos? Oder kommt da sowas wie Herstellergarantie zu geltung?
 
Die Gewährleistungs und Garantiezeit fängt ab dem Tag des Kaufs an (Datum des Kaufbelegs/Quittung). Mit einen austausch, sagen wir mal nach einem Jahr, gegen eine neue Komponennte, weil die alte einen nicht reperabelen Defekt hatte, bekommst du keine neue Gewährleistung/Garantiezeit. Diese zählt immer ab dem Tag des einstigen Kaufs, auch wenn nach einem Jahr die Komponennte ausgetauscht wird bleibt das so, obwohl die Komponennte quasi ja wieder neu ist.
Wäre ja auch blöd für den Vertreiber und/oder Hersteller, weil sonst könnte man ja einfach zusehen, dass spähtestens kurz vor Ablauf der Garantiezeit die Komponennte "kaputt geht" und man würde mit einem austausch wieder neue Garantiezeit erhalten. Dann nach Ablauf dieser Garantiezeit, macht man wieder das selbe usw. usw.😉
 
mm.. kann das sein, dass das nicht überall so ist? hatte mal ne uhr, die kaputt ging. hab diese dann umgetauscht, da ich noch garantie drauf hatte und hatte dann auch wieder die volle Garantie drauf..
 
mm.. kann das sein, dass das nicht überall so ist? hatte mal ne uhr, die kaputt ging. hab diese dann umgetauscht, da ich noch garantie drauf hatte und hatte dann auch wieder die volle Garantie drauf..


Das kann eigentlich nicht sein und nur ein Fehler seitens des Geschäftes sein, wo du die Uhr gekauft hast.
Garantie/Gewährleistungszeit fängt immer ab dem tag des Kaufs an und verlängert sich nicht mit einem Garantieaustausch.
 

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