HP 625 Mainboarddeffekt:

mrdustman

New member
Hi Leute,
mein Laptop ist vor ein paar Wochen auf mysteriöse Weise kaputt gegangen (allg. Hauptplatinenfehler). Nun hab ich aber auf das Teil nur 1 Jahr Garantie gehabt,welche natürlich schon abgelaufen ist. Gewährleistung hat leider auch nichts gebracht.

Habe das Teil eingesendet (notebooksbilliger) und vor 2 Tagen folgende Mail bekommen:

"wir haben Ihre Einsendung erhalten und eingehend geprüft.

Bei der Überprüfung haben wir festgestellt, dass der von Ihnen beschriebene Fehler nachvollzogen werden konnte. Bei der Analyse hat sich herausgestellt, dass kein Fall der Mängelhaftung (Gewährleistung) vorliegt.

Aufgrund des Fehlerbildes ist von einem Defekt des Mainboards auszugehen. Zum Beheben des Problems ist ein Austausch notwendig. Die Kosten über den Hersteller bewegen sich geschätzt zwischen 200 EUR und 300 EUR.

Wir werden für Sie gerne versuchen, den Fehler über den Hersteller kostenfrei über eine sogenannte Garantieerweiterung reparieren zu lassen. Die Garantieerweiterung können Sie über uns erwerben und finden Sie in unserem Webshop unter folgendem Link.



Mit der Erweiterung haben Sie auch den Vorteil zukünftige Reklamationen wieder direkt über den Hersteller abzuwickeln. Sollten Sie daran Interesse haben, werden wir alles weitere für Sie in die Wege leiten.

Sollten Sie an unserem Angebot kein Interesse haben, so teilen Sie uns das bitte mit, damit wir Ihnen das Gerät mit unserer Überprüfungspauschale in Höhe von 29,80 EUR (inkl MwSt) zzgl. Versandkosten für die Rücksendung in Höhe von 7,99 EUR (inkl MwSt) zurücksenden können."


Jetzt ist aber meine Frage: Wenn ich mir diese Garantieerweiterung hole, heißt das ja noch nicht automatisch, dass die Reparatur kostenfrei ist oder? Also im schlimmsten Fall müsste ich doppelt dafür blechen? Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
 
Sorry, aber die Behauptung, das die Gewährleistung hier nicht greiffe, ist schlichtweg Unsinn !

Du hast gegenüber dem Händler, den Anspruch ein vom Kaufdatum her, rundweg funktionierendes Produkt zu erhalten. Ist dem nicht so, hat der Händler ein 2maliges Recht der Nachbesserung. Ist auch der Fehler (egal welcher Art) auch nach 2maligen Nachbessern noch immer nicht beseitigt, berechtigt das dich, vom Kaufvertrag zurück zu treten und den Kaufpreis zurück zu erhalten.

Nach 6 Monaten ab Kaufdatum gibt es eine Beweißlastumkehr, die bedeutet, das du dem Händler nachzuweisen hättest, das der Fehler schon bei Überlassung der Sache (des Laptops) bestand.

Das dort, ist ein müder Veruch, sich heraus zu reden und obendrein noch einen Kaufvertrag über eine Garantieerweiterung raus zu schlagen.

Garantie ist was anderes als Gewähr.

Gewährleistungsansprüche hast du gegenüber dem Händler, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
 
OK, aber was soll ich jetzt tun? Weil wie soll ich beweisen können, dass der Fehler vor der Übergabe schon existierte?
 
Das kannst du gar nicht. Bei elektronischen Geräten ist das quasi unmöglich, daher auch dieses Verhalten von denen, die sind ja net blöde.

Also Gewähr kannst du vergessen.
 

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