Laptop friert nach Reparatur immer wieder ein.

ItsVeX

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So,

Ich habe mir vor 6 Monaten einen Laptop von Asus gekauft, das war der Asus K52JE.
Nach 4 Monaten habe ich Probleme mit meinem Laptop bekommen in Form von ständigen Freezes.

Ich schickte den Laptop also ein. Nach geschlagenen 6 Wochen habe ich ihn zurückbekommen mit der Begründung: Die Festplatte hatte ein Produktionsfehler (Ernsthaft? Dafür haben sie 6 Wochen gebraucht?), also ersetzten sie die Festplatte und installierten Windows 7 neu.

Jetzt habe ich ihn seit 1 1/2 Wochen wieder....am ersten Tag habe ich schon den ersten Bluescreen bekommen, habe ihn dann aber noch nicht voreilig zurückgeschickt. Google zeigte mir zum damaligen Fehler beim Bluescreen sowieso keine brauchbaren Hilfen an.

Seit ein paar Tagen, friert mein Laptop immer mal wieder ein. Heute bekam ich einen Bluescreen den ich der NTFS.sys verdanken konnte. Da NTFS ein Dateisystem ist und meine Festplatte es verwendet, schließe ich darauf hinaus das es sich um einen erneuten Festplattenfehler handelt, nicht zuletzt wegen den Antworten in anderen Foren.

Nur habe ich jetzt folgendes Problem....meine Garantie ist vor 8 Tagen abgelaufen...
Besteht die Chance das ich mein Geld zurück oder den Laptop ersetzt bekomme, da ich ihn mit dem selben Fehler schon ein zweites mal einschicke?

Hoffe ihr habt antworten
 
Die Wartezeit ist typisch für Asus ! 6 Wochen ist sogar noch recht schnell für die.

Der Hersteller hat grundsätzlich 2 Reperaturversuche.
 
Und was geschieht, wenn er beide Versaut? Bzw. ich hab den Laptop ja schon einmal mit dem selben Probleme wie dass das ich jetzt habe, hin geschickt. Jetzt habe ich es aber wieder.
 
Da du weder Gewärleistung noch Garantie mehr hast, hat sich die Sache eh erledigt.

Wie gesagt: Vom Gesetz her muss man 2 Nachbesserungen ertragen, aber das gilt für den Gewärleistungszeitraum 2 Jahre ab Kaufdatum.

Danach ist man selbst in der Pflicht, was Reperaturkosten angeht...
 
Der Hersteller hat sogar 3 Reparatur Versuche.
Ist es nach dem dritten mal immernoch defekt, und funktioniert nicht, hast du das Recht auf Wandlung gegen ein neues Gerät.
 
Da ich aber keine Garantie mehr auf diesen Laptop habe und auch nicht einsehe die Reparaturkosten zu zahlen, dass es am Ende wieder ein Festplattenfehler ist, habe ich die Arschkarte gezogen?

Nie wieder Asus.....
 
Nein, er hat 2 Versuche, und versuch mir bitte nicht meinen Job zu erklären ! 😀

Und Wandlung gibt's im Sachenrecht schon seit einer halben Ewigkeit nicht mehr (Jan 2002)...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sehen denn die Temperaturen aus.Welchen Chipsatztreiber hast Du drauf.Ich kenne den Fehler wen man den SATA Treiber von Intel installiert,seitdem ich den von Windows lasse läuft alles ohne Probleme

mfg
 
Nein, er hat 2 Versuche, und versuch mir bitte nicht meinen Job zu erklären ! 😀

Und Wandlung gibt's im Sachenrecht schon seit einer halben Ewigkeit nicht mehr (Jan 2002)...


Wo versuche ich dir denn deinen Job zu erklären?
Wäre Nett, wenn du mir das mal zitieren würdest...
Falls du das nicht kannst, werfe mir bitte keine falschen Anschuldigungen vor!

Hast du einen Link für deine Aussage das es 2 Versuche sind?
 
Zitat: Wo versuche ich dir denn deinen Job zu erklären?
Wäre Nett, wenn du mir das mal zitieren würdest...

Anhand des Smilies hättest du auch ohne Erklährung feststellen können, dass diese Aussage ironisch gemeint war.

Hast du einen Link für deine Aussage das es 2 Versuche sind?

>Schau einfach ins Gesetz ! Kleiner Hinweis: BGB, 3.Buch: Sachenrecht §§433 ff. BGB i.v.m. §145 AT 😉


EDIT (autom. Beitragszusammenführung):


Naja, bevor ihr Nicht-Juristen euch jetzt hier totsucht:

1. Ist die Kaufsache mangelhaft, muss der Käufer zunächst Nacherfüllung (= Nachbesserung oder Ersatzlieferung) gegenüber dem Verkäufer verlangen. Der Verkäufer soll so eine „zweite Chance“ zu vertragsgemäßen Erfüllung erhalten.

2. Erst, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, sie vom Verkäufer verweigert wird oder die Nacherfüllung dem Käufer nicht zumutbar ist, kann er Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen oder alternativ zum Schadensersatz Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.
Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, § 440 Satz 2 BGB.

Quelle: www.internetratgeber-recht.de

Ach so, eines noch:

Um die Anspruchsgundlage welche unter Punkt 2 aufgeführt ist zu erhalten, muss es sich um exakt den selben Fehler Handeln (...kann er Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen oder alternativ zum Schadensersatz Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.)

So damit ist die kostenlose Rechtsberatung hier auch beendet. Ich verdiene schließlich meine Brötchen damit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, er hat 2 Versuche, und versuch mir bitte nicht meinen Job zu erklären ! 😀

Und Wandlung gibt's im Sachenrecht schon seit einer halben Ewigkeit nicht mehr (Jan 2002)...


du hast deine aussage belegt und hast denke ich auch mal damit vollkommen recht ABER -
ich hatte mal exakt das selbe problem. ich habe mein gerät während der garantie laufzeit 3 mal einsenden lassen und durfte erst nach dem dritten mal aussuchen ob ich entweder
mein gerät erneut einschicke oder ich mein notebook zurück gebe und ich bargeld zurück bezahlt bekomme - natürlich nicht den vollen preis.. da es lange her war weiss ich nicht ob mir dann jeweils vom vollenpreis, für jeden "verbrauchten" monat ein betrag abgezogen wurde oder ob irgendwas mit den restlichen monaten garantie was abgerechnet wurde...
naja ich habe mich dafür entschieden mein gerät erneut einzuschicken 😀
 
Kleiner Tipp:

Garantie ist etwas völlig anderes als Gewährleistung.
Die Gewährleistungsansprüche werden von Gesetz wegen geregelt,
wärend die Garantiebestimmungen von jedem Hersteller selbst festgelegt werden können.

Deshalb immer die Gewährleistung in anspruch nehmen und IMMER an den Händler wenden, nicht an den Hersteller !
 

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