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Darf ein Unternehmen einfach das E-Mail-Konto eines Nutzers durchforsten, obwohl keine offizielle Genehmigung vorliegt? Geht es nach Microsoft, darf die Privatsphäre eines User durchaus gestört werden, wenn ein Verdacht auf illegale Aktivitäten besteht. So geschehen beim französichen Blogger Canouna von WinUnleaked.TK, dem zahlreiche Informationen und Vorabversionen neuer Windows-Betriebssysteme von einem internen Microsoft-Mitarbeiter zugespielt wurden.
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