Nach 3 Reparaturen funktioniert immer noch nichts!

cocka126

New member
Hallo,

ich habe ein folgendes Problem. Vor ca. zwei Jahre habe ich mir bei einer Firma meinen PC zusammenstellen lassen. War auch sehr zufrieden mit dem Rechner. Anfang des Jahres hat auf einmal meine Bildschirm nichts mehr angezeigt. Ich habe Ihn an die Onboard Grafikkarte angeschloßen und es ging. Daraufhin bin ich zu dem Laden hin und habe das Problem geschildert. Nach paar Tagen habe ich einen Anruf erhalten. Sie meinten das mein Motherboard kaputt ist. Die Reparatur hat ca. 3 Wochen gedauert dann habe ich Ihn wieder zurück bekommen. Seit da habe ich ein großes Problem! Ständig kommt ein Bluescreen. Mit den unterschiedlichsten Fehlermeldungen und in den unterschiedlichsten Situationen. Ich habe Ihn schon drei mal zurück gebracht und es hat sich nichts geändert. Beim zweitem mal war er über 1 1/2 Monate bei den. Mit der Begründung, dass die Ersatzteile nicht zurück kommen. Lieferprobleme! Augetauscht wurde: Festplatte, Arbeitsspeicher und der Prozessor. Beim drittem mal habe ich Ihn zurück bekommen nachdem meine Garatie vorbei ist.

meine Fragen: Verlängert sich meine Garantie auf den kompletten Rechner oder nur auf die ausgetauschten Teile?
kann ich mein Geld zurück verlangen oder steht mir ein Ersatz zu?
Für jede Antwort / Tipp bin ich euch sehr dankbar!

Vielen Dank im Voraus.
 
Verbindliche Aussgen können wir Dir nicht geben.
Wir sind alles nur Computerschrauber und keine Juristen.

[ganz unverbindlich:]
Du redest von Gewährleistung. Sollte der Systembuilder/Händler auch noch eine Garantie auf das System gegeben haben, kommt es auf seine Kulanz an, ob er sich auch daran hält.
Weil Garantien nur als Versprechen gelten, die aber nicht einklagbar sind, kann er einfach sagen, daß er sich außer Stande sieht das System wieder gesund zu beten.
Was anderes die Gewährleistung, zu der der Händler per Gesetz verpflichtet ist.
Hier greift der Grundsatz, nach dem nach dreimaliger Reparatur zu wandeln ist, wenn der Kunde dies verlangt.
Dies gilt für das ganze Gerät. Also in Deinem Falle den Computer als Ganzes.
Wandeln heißt entweder Geld zurück, Austausch 1:1 oder ein vergleichbares Neugerät.
Welches Vorgehen der Händler wählt Deine Ansprüche zu erfüllen, bleibt (imho) ihm überlassen.
Der Händler ist allerdings in allen Fällen berechtigt eine Nutzungspauschale zu berechnen.
Er darf also vom ehemaligen Kaufpreis eine gewisse Summe, dafür das der Computer bei Dir ja schon sehr lange lief, abziehen.

[noch unverbindlicher:]
Ich denke,daß sich die Gewährleistungsfrist jeweils um die Zeiten, in denen Dein Rechner beim Händler war, verlängert.

Genaueres und wie Du Dich verhalten solltest, sagt Dir Deine Verbraucherzentrale.
Die wissen auch was über die grundsätzliche Berechnung der Nutzungspauschale.
 
Nein die Gewährleistung verlängert sich nicht für alle Teile, auf neu verbaute Teile hast du jedoch wieder volle 2 Jahre Gewährleistung (da neu).

Hier greift der Grundsatz, nach dem nach dreimaliger Reparatur zu wandeln ist, wenn der Kunde dies verlangt.
Das gilt jedoch nur, wenn es sich um den selben Fehler/defektes Bauteil handelt und die Firma es nach dem dritten Versuch nicht hin bekommen hat. 😉
So etwas nachzuweisen wird oft schwer, da sich viele Firmen weigern eine Genaue Reparaturbeschreibung zu liefern.
 

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