parad0xr
New member
Hallo,
Da ich in meinem Umfeld nun schon oft gefragt wurde, und ich eine genaue Antwort selber nicht kenne. Dachte ich das zufällig hier jemand Antwort stehen kann.
Vorwort: Es geht vorerst um ebay. Sobald ein Artikel ersteigert wird, entsteht ja ein Kaufvertrag. (Frage1: Kann man falls man eine nicht versprochene Leistung nicht erhält, von diesem Kaufvertrag zurück treten?).Und zwar will ich bei Ebay etwas ersteigern, jedoch hat der Verkäufer noch keinerlei Bewertung,wo meine Alarmglocken schon Läuten. Paypal machts möglich, wirbt ja mit einem Wasserdichtem Käuferschutz, der 45Tage hält(Irgentwo gelesen).Kann ich von dem Kaufvertrag zurücktreten, mir das Geld zurückzahlen lassen, wenn die versprochene Leistung(Laut Ebay beschreibung) nicht erfolgt?
Kurz und knapp es geht um irgentein Onlinespiel Account^^
Mein Cousin wurde irgentwie von der Gilde abgezogen und hat irgentwie sein Acc verloren...Er will nicht von vorne Anfangen und ist total gefrustet gewesen. Nun da hab ich mir gedacht,Weihnachtszeit, Ich bin dein Retter!, kauf ich ihn von ebay ein acc (von der Leistung hab ich auch oben geredet).Ich war ja in dem alter auch nicht besser xD
Leider wird dort ja immer geschrieben bla bla..Gewinner bekommt Paintbild und zusätzlich die Accdaten.(Durch diese 2-Deutigkeit ist denke ich wird dort auch Betrug großgeschrieben) Aber wenn er deutlich schreibt das er die Acc daten übergibt und es nicht tut ist das ja wohl ein grund vom Kaufvertrag zurückzutreten?!
Ist eine Rückerstattung des Geldes nach nichteinhalten einer solchen "Accübergabe" gestattet? Ich komm mir vor als wenn ich da auf ganz dünnem Pflaster laufe und wollte nur wissen ob ich im zweifelsfall egal was passiert mein Geld zurückordern kann (selbst 14tage würde mir dafür reichen)
Wenns geht keine Moral-Apostel die jetzt kommentare wie "Dann musst er halt von neu anfangen" abgeben.Selbst wenn ihr es für falsch haltet würde ich jediglich gerne eine Fachliche Antwort und keinen "Dann machs so und so"-Rat
Da ich in meinem Umfeld nun schon oft gefragt wurde, und ich eine genaue Antwort selber nicht kenne. Dachte ich das zufällig hier jemand Antwort stehen kann.
Vorwort: Es geht vorerst um ebay. Sobald ein Artikel ersteigert wird, entsteht ja ein Kaufvertrag. (Frage1: Kann man falls man eine nicht versprochene Leistung nicht erhält, von diesem Kaufvertrag zurück treten?).Und zwar will ich bei Ebay etwas ersteigern, jedoch hat der Verkäufer noch keinerlei Bewertung,wo meine Alarmglocken schon Läuten. Paypal machts möglich, wirbt ja mit einem Wasserdichtem Käuferschutz, der 45Tage hält(Irgentwo gelesen).Kann ich von dem Kaufvertrag zurücktreten, mir das Geld zurückzahlen lassen, wenn die versprochene Leistung(Laut Ebay beschreibung) nicht erfolgt?
Kurz und knapp es geht um irgentein Onlinespiel Account^^
Mein Cousin wurde irgentwie von der Gilde abgezogen und hat irgentwie sein Acc verloren...Er will nicht von vorne Anfangen und ist total gefrustet gewesen. Nun da hab ich mir gedacht,Weihnachtszeit, Ich bin dein Retter!, kauf ich ihn von ebay ein acc (von der Leistung hab ich auch oben geredet).Ich war ja in dem alter auch nicht besser xD
Leider wird dort ja immer geschrieben bla bla..Gewinner bekommt Paintbild und zusätzlich die Accdaten.(Durch diese 2-Deutigkeit ist denke ich wird dort auch Betrug großgeschrieben) Aber wenn er deutlich schreibt das er die Acc daten übergibt und es nicht tut ist das ja wohl ein grund vom Kaufvertrag zurückzutreten?!
Ist eine Rückerstattung des Geldes nach nichteinhalten einer solchen "Accübergabe" gestattet? Ich komm mir vor als wenn ich da auf ganz dünnem Pflaster laufe und wollte nur wissen ob ich im zweifelsfall egal was passiert mein Geld zurückordern kann (selbst 14tage würde mir dafür reichen)
Wenns geht keine Moral-Apostel die jetzt kommentare wie "Dann musst er halt von neu anfangen" abgeben.Selbst wenn ihr es für falsch haltet würde ich jediglich gerne eine Fachliche Antwort und keinen "Dann machs so und so"-Rat
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