reale adresse rausfinden

De_Imperator

New member
1) wie kann die moderation irgendeiner internetseite die ip eines bestimmten users herausfinden?

2) wie kommt man dann von der ip zur realen adresse?

3) wie lange dauert das ganze?

4) in welchen fällen ist das erlaubt?
 
1.) Deine IP-Adresse wird immer mit übertragen - sonst könnte man dir nichts zurück schicken. Bei den meisten Webservern werden IP-Adressen standardmäßig schon protokolliert.

2.) Du kannst mit der IP den Provider rausfinden und evtl. noch die ungefähre Herkunft. Alles weitere geht nur wenn rechtliche Schritte eingeleitet werden.

3.) Kommt drauf an. Bei vielen Urheberrechtsverletzungen haben die Vertreter der Urheber immer überraschend schnell eine Adresse. Offiziell ist dafür afaik ein richterlicher Beschluss notwendig, der schon einige Zeit braucht.

4.) Von "erlaubt" kann man da eigentlich nicht sprechen. Wenn irgendetwas gegen dich vorliegt gibts ja keinen gegen einen richterlichen Beschluss, wenn das in der Ermittlung hilfreich ist. Da das nicht jeder Hans-Wurst mal schnell machen kann gibts auch keinen Grund das zu verbieten...
 
a) Die IP wird bei jedem Netzwerkzugriff mitgesendet. Der ISP (Internet Service Provider), z.B. Arcor etc. wechselt die IP zwar mindestens 1x pro Tag (oder wenn man die Verbindung trennt und neu aufbaut (Router)), das nennt sich dann "Dynamische IP". Manche ISP vergeben aber auch feste IP-Adressen. Also immer dieselben, was eine Identifizierung einer Person natürlich leichter (schneller) macht.

Du kannst also meistens mit dem Aus/Einschalten des Router bzw. Reset deine öffentliche IP wechseln.

b) Der Provider kann das relativ leicht. Er braucht nur in seinen Logs nachzusehen, wann welcher Kunde welche IP hatte. Somit hat er auch die Adresse.
Die Vorratsdatenspeicherung sah ja vor, dass diese Logs über einen längeren Zeitraum gespeichert werden sollen...

c) 30 Sekunden? 😉

d) Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur in strafrechtlich verfolgbaren Fällen (und NUR, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt) herausgegeben werden.

Die entsprechenden rechtlichen Vorgaben findest du in §100g StPO (Strafprozessordnung).
§ 100g StPO heißt es dazu:"Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere eine der in § 100a Satz 1 (StPO) genannten Straftaten, oder mittels einer Endeinrichtung (§ 3 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetzes) begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht oder durch eine Straftat vorbereitet hat, darf angeordnet werden, dass diejenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, unverzüglich Auskunft über die in Absatz 3 bezeichneten Telekommunikationsverbindungsdaten zu erteilen haben, soweit die Auskunft für die Untersuchung erforderlich ist. (...)"





Es haben schon Richter gegen eine Herausgabe der Daten im Falle von Filesharing votiert, weil ihnen diese Straftat nicht als "erheblich" genug erschien....


Zivilrechtlich ist wenig bis nichts zu machen.

Zum Beispiel lügen WEB.de und GMX.de durch die Bank, wenn sie behaupten, du hättest einen Vertrag mit ihnen gemacht und müsstest nun zahlen, weil sie das mit einer IP "beweisen" könnten.


So ein Beweis ist keiner, weil diese Firmen die IP niemals zu einer realen Adresse weiterverfolgen dürfen!



p.s.: Eine Liste der besonders verfolgten Straftaten ist in §100a StPO nachzulesen ->
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu beachten ist auch de Speicherung durch die ISPs.
DSL-Flatrates benötigt eigentlich keinerlei Speicherung der Verkehrsdaten der Kunden zu Abrechnungszwecken (da eine Flatrate nicht zeitbasiert abgerechnet wird).
Dennoch nehmen sich die meisten Provider 2 Wochen Speicherfristen.
Eine längere, generelle Speicherung der Verkehrsdaten käme einer Vorratsdatenspeicherung gleich, die ja vom BVerfG für ungültig erklärt wurde.
 

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