Rechtiliche Frage zum Mauskauf

JayZokc

New member
Guten Tag, überschrift hört sich etwas eigen an ich weiß^^ Im Prinzip ganz simpel aber. Und zwar habe ich mir am Donnerstag eine Logitech g9x geholt beim fachhändler, habe aber gemerkt das sie doch sehr klein ist b.z.w zu klein für meine hände und wollte sie gestern zurückbringen. Der Laden hatte aber schon zu, jetzt bring ich sie morgen zurück und zerbrech mir den kopf darüber ob die mir nun das Geld (71 €) zurückgeben oder sich da überhaupt etwas machen lässt. Was für Rechte hätte ich denn da?
Dankeschön schonmal.
schönen sonntag
MFG Jayzokc
 
Bei einem Ladengeschäft hast du normalerweise kein Rückgaberecht, hier musst du auf die Kulanz des Händlers hoffen. Das liegt daran, dass du in einem Ladengeschäft die Möglichkeit hast, die Maus zu prüfen und so hättest du schon da erkannt, dass die Maus nicht passt. Wie auch immer. Wundere dich nicht, wenn der Händler sie nicht zurücknimmt und sei froh und dankbar, wenn er dir für die Maus eine Gutschrift gibt, damit du dir etwas anderes kaufen kannst. Denn auch das fällt noch in den Bereich Kulanz.

Anders ist es bei einer Online-Bestellung. Hier hast du keine Möglichkeit das Objekt zu testen, weshalb du gesetzlich mindestens 14 Tage Rückgaberecht hast. Was aber nicht für alle Produkte gilt (Verbrauchsmaterial, Software, etc.). Aber für eine Maus sollte es schon gelten. Nur leider hast du sie nicht online gekauft.
 
Ich würd sagen das du da nur auf den Händler hoffen kannst.

Ich würdfe so hingehen das die Maus dir nicht gut in der Hand liegt und so du ihn ein Geschäft macht das du die Maus zurückgibts du du dir eine neue bis etwa 55€ aussuchen kannst.
 
@moritz-k.

Warum sollte Er vorschlagen das er sich eine Neue für 55 Euro aussucht und dann auf sein restliches Geld verzichten?
Ist doch völiliger Blödsinn, entweder er kann es zurückgeben oder eben nicht.
In der Regel ist das aber möglich, so kulant sollte heute jedes Geschäft sein ( Ich versteh auch nicht warum Ihr eure Sachen nicht bei Amazon kauft, dort könnt Ihr die Sachen auch noch fast 1 Monat nach Benutzung ohne Angabe von Gründen zurückgeben ).

Sollte das Geschäft nicht Kulant sein, such dir einen Reklamationsgrund... lass deiner Fantasie freien lauf ( du kannst auch Physische Abhilfe schaffen ).

Gruß uhu
 
Zuletzt bearbeitet:
ALso erstmal danke für die schnellen Antworten. Ich habe 71 für das Ding bezahlt und soll mir ne maus für 55 aussuchen? ALso nene. Ich hatte ja keine Gelegenheit zu gucken wie sie in der hand liegt. Es war das einzige Prudukt dieses Types im laden und ob die mir die ausgepackt hätten ist fraglich. Entweder Geld zurück oder eine Maus die mir besser passt. Iwas muss man da doch machen können🙁.
 
mhhm was hat er den davon das er seine Maus behält da der Verkäufer sie nicht zurück nimmt.

1. Sie ist ausgepackt und er hat sie schon benutzt.
2. Der Händler bekommt nicht das volle Geld also die 71€ für die gebrauchte Maus.
3. Wen rechtlich nichts drin ist das Geld zurück zu bekommen muss man halt verhandel.
4. bei ebay bekommste auch nur so 50€ für di Maus.
 
mhhm was hat er den davon das er seine Maus behält da der Verkäufer sie nicht zurück nimmt.

1. Sie ist ausgepackt und er hat sie schon benutzt.
2. Der Händler bekommt nicht das volle Geld also die 71€ für die gebrauchte Maus.
3. Wen rechtlich nichts drin ist das Geld zurück zu bekommen muss man halt verhandel.
4. bei ebay bekommste auch nur so 50€ für di Maus.

Der Händler wird die Maus sowieso nicht als gebraucht verkaufen.
Wenn dort keine Mängel dran sind wird das Teil wieder verschweißt und als Neu Verkauft.
Ob du es glaubst oder nicht, aber so macht es Amazon auch... vorallem bei DvD`s 😉

mhhm was hat er den davon das er seine Maus behält da der Verkäufer sie nicht zurück nimmt.
Das steht doch noch in den Sternen, die meisten Verkäufer nehmen die Geräte aus Kulanz Gründen zurück ohne das man dabei auf ein Teil seines Kaufswert verzichtet.
 

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