Ruhig Blut bei Abzockeversuche

ac_klenkes

New member
Hallo wer hier im Forum hat mit denen auch schon Ärger bekommen??

Zum 1. Fall:
Sohn hat Schreiben von dieser dubiosen Firma "Namen-und-Ahnen" erhalten, er habe sich angemeldet, solle 89,oo Euro zahlen - nicht reagiert nach dem Motto "was wollen die von mir hab mich da nicht angemeldet kenn ich nicht".
2.tes Schreiben von denen direkt Mahnung mit Drohung Inkassobüro, habe Widerspruchsrecht verstreichen lassen, jetzt zahlen 94,- Euro bis zum (7Tag - Frist)....

Dumm gewesen, hat bezahlt die 94 Euro weil eingeschüchtert - allerdings nicht während der Zahlungsfrist sondert ein paar Tage drüber.

14 Tage nach seiner Zahlung erhält er bereits eine 2.Mahnung von einem Inkassobüro RA´e K. Günther aus München.
Er solle nun bis zum .... 137,99 Euro zahlen... Er habe Ihre 1.te Mahnung ignoriert ( keine 1.te Mahnung erhalten )undsoweiter undsoweiter...

Der Dame und dieser dubiosen Firma geschrieben, Sie sollen mal Ihre Kontoauszüge besser prüfen, die Zahlung von 94,- Euro sei ergangen und eine 1.te Mahnung habe man nicht erhalten. Weitere Zahlungen würden nicht geleistet. Man habe die Sache an den Verbraucherschutz und Polizei u.a. weitergeleitet.
Das ist nun ca. 3 Wochen her - bisher hat diese dubiose Rechtsanwältin, die z.Zt. auch durch die Presse geht (s. SpiegelTV-Günther Jauch und Akte 08 auf SAT.1 -letzter Beitrag über die diese Woche Dienstag) nichts mehr von sich hören lassen.

Wenn doch noch was kommt, wird es ignoriert bzw. wir beschweren und bei der Staatsanwaltschaft in München über diese Anwältin. Dort wird zwischenzeitlich gegen diese Dame ermittelt.

Zum 2.Fall: TONO-International:rulez:
Auch so´ne Abzocke, die senden dir einfach Unterwäsche zu, die du für einen spott Preis von 7,50 Euro erwerben kannst.
hast weder bei denen was bestellt noch sonst irgendwie hat man sich angemeldet. Das liegt von heute auf morgen bei dir im Briefkasten. Es erfolgt keine Zustellung wie normalerweise bei Versandhäusern über GLS, Hermes Versandt oder so, nein Briefkasteneinwurf.Weils teilweise zu groß ist für in den Briefkasten liegt es daneben (kann also von jedem mitgenommen werden).

Wenn dies, dem ein oder anderen auch passiert ist, wie folgt vorgehen:
1. Paket zumachen,
2. Annahme verweigert - an Absender zurück draufschreiben
3. und ab in den Briefkasten.

Laßt euch nicht aus der Ruhe bringen, wenn dann aufeinmal Rechnungen aus der Schweiz von einer Firma Provea aus Lousanne kommen. Die arbeiten mit TONO zusammen.
Ignorieren, entweder wie oben "An Absender zurück - Annahme verweigert" oder Papierkorb.

Wir händelt das jetzt seit Anfang April d.J. so.

Wenn offizielle Schreiben vom Gericht kommen, dann sollte allerdings reagiert werden. Ggf. bei Polizei oder bei Verbraucherschutz Rat einholen. Aber eher braucht Ihr nix machen.

Bin selber drauf reingefallen ( undzwar "Binary Load - oder Binaload") und hab mir die Infos in Foren, bei der Polizei und Verbraucherzentrale eingeholt. Über Verbraucherzentralen kann man auch sehr hilfreiche Musterbriefe runterladen.
Allerdings schickt diese Briefe nie per Email sondern als Einwurf-Einschreibebrief oder wenn ihr ganz sicher gehen wollt als Einschreiben mit Rückschein.

Schreibt mir doch mal eure Erfahrungen mit solchen :hmm:liebenswerten Firmen:hmm: .

Gruß :rulez:ac_klenkes:rulez:
 
Mit Namen und Ahnen Hatte ich auch schon das vergnügen 🙁.
Nur das war in dem fall mein fehler weil da was nach meiner meinung was von kostenlos stand.
Hatte mich da angemeldet aber den dienst nicht genutzt . und nach ca ner woche kam dann die rechnung per e-mail. von glaub paarn 80 euro oder so.
Dann konnte ich mich erma auf was gefasst machen (von meinen Eltern aus):fresse:.Habe später erst gesehen das bei der seite wo man sich anmeldet ganz unten im Kleingetruckten was von einer einmaligen gebühr von so und so viel euro stand.In anderen foren steht au das wär nur abzocke und man sollte nicht reagieren , hab ich dann au gemacht.Bissl später kam dann die erste und die zweite Mahnung und später noch ne mahnung mit der post.
Habe auch schon das wiederufsrecht da also wiederrufen. kam nur sone vorgeschriebene e-mail zurück das das alles net mehr geht und so blablabla:hmm:. Und später hat dann meine mutter es dann gezahlt und seit dem nie mehr was von denen gehört .
 
@vorposter
gezahlt?
wenn du minderjährig bist MÜSSEN die rein rechtlich gesehn deinen account löschen und dürften auch kein geld verlangen...
 
Ich weiß aber die ham auf nix reagiert was man ihner geschikt hat es kam immer nur was vorgeschriebennes zurück zum Beispiel was von das meine mutter dann ihre aufsichtspflicht verletzt hätte und so.Weil ich mich da angemeldet hab blablabla .
 
die aufsichtspflicht gibt es in dieser art nicht
laut gesetz dürfen deine eltern wenn sie finden das etwas zu teuer ist was du dir gekauft hast zurüclschicken und somit auch das geld zurückbekommen.Ob es ein wow account eine graka oder eine jacke ist es MUSS zurückgenommen werden.
 
ja das sag mal den leuten von nahmen und ahnen .

Die e-mails warn halt immer so geschrieben als ob man nix gegen die in der hand hätte .


aber naja es is bezahlt, und hab nix mehr von denen gehört und das is gut so.
(also das von denen hören ne )😉
 
@MasterofDisaster
wieso habt ihr nicht gemacht, was ALLE quellen im Intenret empfehlen: Einfach NICHT anworten und um gottes willen nichts bezahlen! Sorry aber es ist scheissegal was die dir per mail schicken, und auch briefe sind zu ignorieren solange sie nicht von Staatsanwaltschaft oder gericht sind...
 
@MasterofDisaster
wieso habt ihr nicht gemacht, was ALLE quellen im Intenret empfehlen: Einfach NICHT anworten und um gottes willen nichts bezahlen! Sorry aber es ist scheissegal was die dir per mail schicken, und auch briefe sind zu ignorieren solange sie nicht von Staatsanwaltschaft oder gericht sind...

jop, genau meine meinung!!!! so haben die abzocker bekommen ,was sie wollten😡 und können ihre*masche weiter durchziehen....:hmm:
 
Man brauch sich bei solchen Abzockerfirmen, die es wie Sand am Meer gibt, nicht ins Hemd machen. Die können schreiben was sie wollen und mit den wildesten Sachen drohen...ignorieren.
Ihr solltet erst aktiv werden, falls ein gerichtliches Mahnverfahren gegen euch eingeleitet wurde. Da müsst ihr dann Widerspruch einlegen. Gründe dafür sind nicht Notwendig nur der einfache Widerspruch.
Dann liegt die Beweispflicht für die Richtigkeit der Forderung nämlich mal wieder bei der Firma, die euch aufs Korn nehmen will.
Es gab bis jetzt aber noch keinen Fall der mir bekannt wäre, dass eine dieser Firmen so ihr Geld eingetrieben hat, da sie wissen, dass sie rechtlich gesehen, keine Chance habe.

Preise, die im Kleingedruckten oder in den AGBs versteckt sind müssen nicht gezahlt werden, da diese nicht Bestandteil eines Vertrages werden, bzw. nicht zulässig und somit ungültig sind. Damit ein Geschäft zustandekommt, bei dem man zur kasse gebeten wird muss der Preis klar ersichtlich, inkl. MwSt. gekennzeichnet sein und das oberhalb des Buttons mit dem man dem Geschäft entgültig zustimmt. Also sind in der Fußnote versteckte Kosten ebenso unzulässig. All diese versteckten kosten sind eine Arglistige Täuschung und nicht nur Vertragsunwirksam sondern auch strafbar.

Hatte persönlich auch schon mehrere solcher Fälle. Da geht es oft um irgendwelche Ahnenforschung oder um Gratisprodukte, mit denen geworben wird. Dan gibt es Mahnungen und schreiben von mehreren Inkasso Unternhemen und von Anwälten (die eine 0180- Rufnummer haben) usw. Hab bisher nie was gezahlt und mit der zeit werden die schreiben weniger und hören schließlich ganz auf. Also immer schön ruhig bleiben, die Sachen durchlesen, amüsieren und dann ab in den Papierkorb damit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte ja au net zahlen !
Meine Mutter hats gemacht ohne mein wissen !
Sie wollte erst net bezahlen und dann machst sies trotzdem.

Habs dann erst später von meiner Mutter erfahren .


Kann da nix für !!
 
Sollte ja auch kein Vorwurf sein. Aber du kannst dein mutter ja mal aufklären, dann wird sie sich ganz schön ärgern 😉
Falls sowas nochmal vorkommen sollte hast du aber was, an das du bzw, deine Mutter sich halten kann.
 
hallo,
jetzt hab ich auch die ersten socken und unterhosen von tono hier liegen, werde sie weder zurückschicken noch bezahlen.
danke für die tipps, die ich hier gefunden habe.
 
lol 😀 mit ahnen und namen hatte ich auch schon das vergnügen. ein freundlicher :fresse: brief von meinem anwalt, nix mehr gehört.
 
Komisch das ihr alle damit zutuhn habt. Ich noch nie.Habe auch noch nie so ne e-mail bekommen oder so.
Aber was alle sagen einfach zurückversenden und nichts bezahlen.So zusagen Oberstes gebot bei sowas.
 
nein, unerwuenschte Ware braucht nicht zuruekversendet werden! Nur wenn der jenige, der sie verschickt hat sie zurueckfordert (und natuerlich bezahlt 😉 )!!! Die werden sich auf kein Gerichtsverfahren einlassen! Richter haben fuer so ne "Firmen" nicht viel uebrig...manchmal scheint unser Rechtssystem doch zu funktionieren!
 
Da es keinen Vertrag (weder schriftlich noch mündlich noch durch Handlung) gibt, gibt es keine beiderseitige Willenserklärung zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes.

Ohne Bestehen eines Rechtsgeschäftes gibt es keine Verpflichtung auf gegenseitige Erfüllung dieses Rechtsgeschäftes.

D.h. du kannst alles was du unverlangt(!) bekommst, behalten. Es gibt keine Grundlage für eine gegenseitige Erfüllung, sowhl nicht nach Sachenrecht als auch nach Schuldrecht.



Es sei hiermit erläuternd auf §241a BGB Abs. 1 verwiesen, wo dieser Umstand explizit und nicht einmal, wie sonst üblich, abstrakt, festgehalten wird:

§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.


(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
Viel Spaß mit der Unterwäsche 😉

p.s.
Wiederholen sie dies, könnte ein Rechtsanspruch auf Gegenleitung entstehen. Durch den Umstand, welcher in Abs. 2 erwähnt wird.

Sicherheitshalber schlage ich ein Schreiben an den Absender vor mit der ausdrücklichen Bekundung, nichts bestellt zu haben und keine weitere Ware zu wünschen.

Damit bist du aus dem Schneider und alles, was sie dir dann noch zuschicken, geht auf deren Kappe.
 
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