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Die Schließung von kino.to und die rechtlichen Folgen der Nutzung des angeboten Streaming-Angebots sind derzeit in den Medien oft diskutierte Themen. Bis heute ist auf der Domain „kino.to“ die Meldung der Kriminalpolizei zu sehen. Allerdings stellt sich dann die Frage: Wer ist nun der Betreiber der Seite? Ein Impressum fehlt gänzlich. Und dies hat sich ein Magazin zu nutzen gemacht und mahnte Sachsens Innenministerium ab.
Das Kulturmagazin „Cineastentreff“ ist für die Abmahnung verantwortlich und gab als Begründung das Fehlen eines Impressums an. Die sächsische Polizei verletzte bei der übernommenen Seite das Telemediengesetz, denn auf der Seite sei nur die Information...
Weiterlesen: Sachsen wegen kino.to-Schließung abgemahnt
Das Kulturmagazin „Cineastentreff“ ist für die Abmahnung verantwortlich und gab als Begründung das Fehlen eines Impressums an. Die sächsische Polizei verletzte bei der übernommenen Seite das Telemediengesetz, denn auf der Seite sei nur die Information...
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