Sachsen wegen kino.to-Schließung abgemahnt Diskussion

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Die Schließung von kino.to und die rechtlichen Folgen der Nutzung des angeboten Streaming-Angebots sind derzeit in den Medien oft diskutierte Themen. Bis heute ist auf der Domain „kino.to“ die Meldung der Kriminalpolizei zu sehen. Allerdings stellt sich dann die Frage: Wer ist nun der Betreiber der Seite? Ein Impressum fehlt gänzlich. Und dies hat sich ein Magazin zu nutzen gemacht und mahnte Sachsens Innenministerium ab.

kinoto.png

Das Kulturmagazin „Cineastentreff“ ist für die Abmahnung verantwortlich und gab als Begründung das Fehlen eines Impressums an. Die sächsische Polizei verletzte bei der übernommenen Seite das Telemediengesetz, denn auf der Seite sei nur die Information...

Weiterlesen: Sachsen wegen kino.to-Schließung abgemahnt
 
Möchte gar nicht wissen wer auf so eine Schnappsidee gekommen ist, und vor allem welcher Anwalt damit auch noch vor Gericht geht...

Wikipedia schrieb:
Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte "Baustellen-Seiten" ebenfalls kein Impressum brauchen. In dem Fall bestand der Internetauftritt lediglich aus einer einzigen Seite mit einem Hinweis dass die Internetseite überarbeitet wird und verwies den Besucher darauf, die Internetseite später zu besuchen. Die Richter stellten fest, dass "der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen" hatte und somit keine Impressumspflicht gemäß § 5 Abs. 1 TMG besteht.

Nichts anderes ist so eine polizeiliche Meldung. Kann wohl erst recht keiner behaupten, dass dabei ein "wirtschaftliches Interesse" besteht. Es ist eben nicht so, dass auf jeder Seite unbedingt ein Impressum dran muss...
 

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