Erazor
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Erstmals in Deutschland hat ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer für verfassungswidrig erklärt.
Das niedersächsische Finanzgericht verwies die Klage eines leitenden Angestellten gegen den "Soli" deswegen am
Mittwoch zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das tragende Motiv für die Einführung des Solidaritätszuschlags seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen, betonte die Senatsvorsitzende Georgia Gascard. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Der 37-Jährige klagt gegen die Rechtmäßigkeit des Soli im Jahr 2007. Der Mann musste damals rund 1.000 Euro Solizuschlag zahlen und will die Aufhebung seines Steuerbescheides erreichen.
Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Die seit Juli 1991 zunächst für nur ein Jahr erhobene Steuer von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren. Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 aber wieder ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der "Soli" bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.
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Vielleicht wird das auch bald endlich gekippt 🙂
euer Era.