Spotify + Netflix Converter - Wie ist die Rechtslage

Genos5

New member
Grüße euch,

mir fällt seit einiger Zeit auf, dass es viele Anbieter gibt die sogenannte Streaming Converter anbieten bzw. zum Kauf anbieten.

Es geht um Spotify Music Converter sowie auch den Netflix Video Downloader.

Prinzipiell ist ja das mitschneiden von Streaming rechtlich für den Privat Gebrauch legal.

Bei den o.g. Convertern werden die Streamings ja runtergeladen.

Die Software nennt sich u.a.

NoteBurner
TuneFab
Sidify

Ich setze hier keine Links, da ich nicht weiss ob es hier erlaubt ist

Mich interessiert einfach, warum solche Software überhaupt verkauft werden darf, da dies doch rechtlich meines Wissens verboten ist.

Die Anbieter müssten doch rechtlich irgendwie rangezofen werden, oder? Oder ist es so das diese im Ausland ihren Firmensitz haben?

Bei dem Netflix Converter ist es ja eigentlich genau das selbe von der Sache her.

Wie seht ihr das?
 
Einfach mal die Nutzungsbedingungen der Dienste lesen. Mit Vertragsabschluss hat man diesen schliesslich zugestimmt.
Bei Netflix heisst es z.B.
4.6. Sie stimmen zu, Inhalte und Informationen, die auf Netflix zur Verfügung stehen oder die Sie von oder durch den Netflix-Dienst erhalten haben, nicht zu archivieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, [...}. Sie stimmen außerdem zu, jeglichen Kopierschutz im Netflix-Dienst nicht zu umgehen, zu entfernen, zu ändern, zu deaktivieren, herabzusetzen oder zu verhindern; keine Roboter, Spider, Web-Scraping oder anderen automatisierten Vorgänge zu verwenden, um auf den Netflix-Dienst zuzugreifen; [...} Falls Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder den Dienst auf illegale oder betrügerische Weise nutzen, sind wir befugt, Ihre Nutzung unseres Dienstes zu kündigen oder einzuschränken.
Streamings werden immer heruntergeladen, sonst könnten sie nicht am Endgerät dargestellt werden. Beim Streaming selbst allerdings nur in kleineren Paketen, die dann direkt angezeigt werden. Es muss dabei nicht erst der komplette Stream heruntergeladen werden.
Rechtlich wurde entschieden, dass Streaming nicht als Download betrachtet wird, da die Daten ja nur für die direkte Wiedergabe verwendet und nicht dauerhaft auf dem Endgerät gespeichert werden. (Die genaue Wiedergabe der Rechtsprechung mal nicht berücksichtigt, das wäre Sache von Anwälten.)

Spotify nutze ich nicht. Da wird es aber sicherlich ähnlich aussehen.

Was technisch machbar ist, spielt somit weniger eine Rolle. Wichtiger sind die Bedingungen, die zu dem mit dem Anbieter abgeschlossenen Vertrag gehören. Und da darf sich jeder selbst überlegen, ob Verstösse gegen die Vertragsbedingungen legal oder illegal sind, ob die rechtlich verfolgt werden können, ob das Folgen für den Vertrag und die weitere Nutzung des jeweiligen Dienstes haben kann......
Hinzu kommt, dass z.B. Netflix diverse Produkte/Werke zum Offline ansehen als kompletten Download bereitstellt und diesen dann (wenn auch nur temporär) bereits ohne Einsatz von Drittherstellersoftware komplett auf das Endgerät übertragen lässt. Da macht der Einsatz von Fremdsoftware dann auch keinen Sinn mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
1
Zurzeit aktive Gäste
45
Besucher gesamt
46

Beliebte Forum-Themen

Zurück
Oben Unten