Staatsanwalt will gegen Wulff ermitteln!

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Aufhebung der Immunität
Staatsanwalt will gegen Wulff ermitteln!
Die Staatsanwaltschaft Hannover leitet Ermittlungen gegen Bundespräsident Christian Wulff ein.

Am Donnerstagabend beantragte die Ermittlungsbehörde die Aufhebung der Immunität des Staatsoberhaupts wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsannahme, wie ein Sprecher mitteilte. Damit wird zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen einen amtierenden Bundespräsidenten eingeleitet.

Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sehe die Staatsanwaltschaft „zureichende Anhaltspunkte“, teilte der Sprecher mit. Auch gegen den Filmunternehmer David Groenewold bestehe ein Anfangsverdacht wegen Vorteilsgewährung.

Wulff ist wie die Parlamentarier auf Bundes- und Landesebene durch die Immunität geschützt. Die Staatsanwaltschaft darf deswegen erst ermitteln, wenn der Bundestag zuvor den Schutz vor Strafverfolgung aufgehoben hat.

Der Bundespräsident steht seit Wochen wegen diverser Affären in der öffentlichen Kritik. Der Filmunternehmer Groenewold hatte Wulff und seiner heutigen Ehefrau Bettina 2007 Übernachtungen in einem Luxushotel auf Sylt zunächst bezahlt.

Wulff soll diese Auslagen später bar an den Unternehmer zurückgezahlt haben. Groenewolds Firma hatte unter der von Wulff geführten Landesregierung eine Bürgschaftszusage des Landes Niedersachsen erhalten.
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

Anfangsverdacht gegen Bundespräsident Christian Wulff und David Groenewold

Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt.

Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben.

Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (§ 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.

Über die Aufhebung der Immunität befindet der Deutsche Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist deshalb aus rechtlichen Gründen an weiteren Stellungnahmen gehindert.


Also langsam muss eigentlich auch Herr Wulf merken, dass er abtreten sollte.
Er hat dem Amt des Bundespräsidenten wirklich übelst mitgespielt, durch die Eskapaden, die in den letzten Wochen ans Licht gekommen sind.
Klar kein Politiker, ist ein Unschuldslamm aber was macht den unser Präsident?
Er hat doch nun mal fast nur die Aufgabe Deutschland zu repräsentieren und das so gut wie möglich naja und durch die schlechte Presse in den letzten Monaten finde ich das Er das nicht mehr kann.
Und nun kommt halt auch noch der Antrag auf Aufhebung der Immunität von der Staatsanwaltschaft dann wird es nun wirklich zeit für sie Herr Wulf
 
Warum sollte er auch nicht?
Ist schon bewiesen das er irgendwas illegales begangen hat?
Demnach Ball flach halten, verurteilen kann man ihn wenn auch was erwiesen ist.
 
Illegales war überhaupt nicht im Spiel und durch das Hochpushen und aufblasen jeder Kleinigkeit aus seinem ach so tollen Leben, mithilfe einiger Boulevard-Blätter hat extrem die STimmung gegen ihn aufgeheizt.

Für mich ist die Sache kein Grund dafür, abzutreten, die Versuche zu verschleiern und die Lügen schon eher.
Daher Hut ab vor unserem Bundespräsidenten, dass er jetzt konsequent ist und seinen Rücktritt erklärt
 
Das monatelange Versteckspiel war einfach nur peinlich. Wenn er doch klar beweisen kann das alle Vorwürfe falsch sind...dann hätte er das gleich offensiv angehen können ohne extra Anwälte mit der Beantwortung ausgewählter Fragen zu beauftragen...das Spielchen immer nur das minimalste zuzugeben macht ihn nunmal verdächtig und disqualifiziert ihn als Staatsoberhaupt.

Für die Frage eines juristischen Verfahrens gilt allerdings die Unschuldsvermutung!
 
ob er juristisch schuldif ist, ist zumindest für mich nur bedingt relevant. ich stimme meinen vorpostern aber zu, dass sein verhalten nciht sehr staatsmänisch war. (zumindest nicht in der posotiven definition, in der realpolitischen hingegen leider schon). wer sich in einem solchen amt ein solches verhalten leistet, sollte dafür dann auch geradestehen, und abdanken. und das eigentlich zeitnah und nicht nach so einer farce.
 

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