Hallo!
Habe eine Frage an die IT-Experten in diesem Forum - weiß aber nicht, ob die Rubrik richtig ist.
Vor einer Woche bekam ich einen anonymen Eintrag, der Beschimpfungen beinhalte, in mein Online-Gästebuch. Die IP-Nummer zeigt eine Behörde in Niedersachsen an.
Die Behörde antwortetet heute:
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"Die genannte IP-Adresse lässt keinen Schluss auf den Ursprung zu. Bei der von Ihnen genannten IP-Adresse handelt es sich um den zentralen Internetzugang (Internetgateway). Ob diese IP-Adresse tatsächlich legal oder zwecks Verschleierung des richtigen Absenders missbräuchlich genutzt wurde, kann zur Zeit nicht festgestellt werden.
Über diesen Internetzugang können derzeit ca. 55.000 Beschäftigte der Landesverwaltung das Internet nutzen. Die Anzahl der Nutzer und die Häufigkeit der täglichen Internetnutzungen eines jeden Beschäftigten lassen es aufgrund der vorliegenden Informationsbasis völlig aussichtslos erscheinen, einen konkreten PC und dann den möglichen Nutzer zu identifizieren.
Es tut mir leid, aber es ist zum jetzigen Zeitpunkt äußerst unwahrscheinlich überhaupt einen verantwortlichen Autor dieses Gästebucheintrages zu ermitteln."
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Meine Frage ist, ob sich die Behörde hier heraus redet und es wirklich keine Möglichkeit gibt, den Verfasser heraus zu bekommen, zumal das Datum und die exakte Uhrzeit feststeht.
Selbst wenn es eine "Verschleierung" sein sollte: Müßte dann die Behörde nicht erst recht etwas unternehmen?
Danke für die Infos.
Gruss Michael
Habe eine Frage an die IT-Experten in diesem Forum - weiß aber nicht, ob die Rubrik richtig ist.
Vor einer Woche bekam ich einen anonymen Eintrag, der Beschimpfungen beinhalte, in mein Online-Gästebuch. Die IP-Nummer zeigt eine Behörde in Niedersachsen an.
Die Behörde antwortetet heute:
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"Die genannte IP-Adresse lässt keinen Schluss auf den Ursprung zu. Bei der von Ihnen genannten IP-Adresse handelt es sich um den zentralen Internetzugang (Internetgateway). Ob diese IP-Adresse tatsächlich legal oder zwecks Verschleierung des richtigen Absenders missbräuchlich genutzt wurde, kann zur Zeit nicht festgestellt werden.
Über diesen Internetzugang können derzeit ca. 55.000 Beschäftigte der Landesverwaltung das Internet nutzen. Die Anzahl der Nutzer und die Häufigkeit der täglichen Internetnutzungen eines jeden Beschäftigten lassen es aufgrund der vorliegenden Informationsbasis völlig aussichtslos erscheinen, einen konkreten PC und dann den möglichen Nutzer zu identifizieren.
Es tut mir leid, aber es ist zum jetzigen Zeitpunkt äußerst unwahrscheinlich überhaupt einen verantwortlichen Autor dieses Gästebucheintrages zu ermitteln."
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Meine Frage ist, ob sich die Behörde hier heraus redet und es wirklich keine Möglichkeit gibt, den Verfasser heraus zu bekommen, zumal das Datum und die exakte Uhrzeit feststeht.
Selbst wenn es eine "Verschleierung" sein sollte: Müßte dann die Behörde nicht erst recht etwas unternehmen?
Danke für die Infos.
Gruss Michael