Unbefugtes Einloggen in mein Mail-Postfach

GästeFrage

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Ich musste meinem ehemaligen Lebensgefährten das Passwort für das Abrufen seiner Online-Handyabrechnungen mitteilen, da sein Vertrag über meinen läuft. Seine Ehefrau, zu der er wieder zurück ist, spioniert ihm hinterher und hat wohl auch in seinen Postfächern gestöbert, ist somit auf mein Passwort gestoßen, hat dieses ausprobiert, weil es das gleiche ist, das ich auch für mein Postfach benutzt habe. Durch zwei ganz dumme Zufälle habe ich in meinem Postfach nämlich vor einigen Tagen E-Mails in den Entwürfen bzw. im Papierkorb gefunden, die ich niemals geschrieben habe, die nur von ihr sein können. Denn in diesen Mails stehen Dinge, die außer meinem ehemaligen Lebensgefährten niemand weiß. So dass davon auszugehen ist, dass sie es war, die sich eingeloggt hat. Sonst hätte niemand ein Interesse daran, solche Mails zu schreiben. Als ich ihr daraufhin per SMS von meiner Entdeckung erzählt habe, wurde nochmals versucht, sich einzuloggen. Da ich aber natürlich sofort das Passwort geändert habe, gelang das nicht. Dennoch wurde natürlich angezeigt, dass ein fehlgeschlagener Loggin stattgefunden hat. Meine Frage: Ist es möglich zu beweisen, von wo aus sich jemand bei mir eingeloggt hat? Da gibt es doch was mit IP-Adressen. Da diese Frau mich auch sonst ziemlich belästigt, würde ich ihr gerne beweisen, dass sie es war, die sich angemeldet und geschrieben hat - versendet wurden die Mails anscheinend nicht. Ich weiß, dass eine Anzeige möglich ist, da greift wohl der Paragraph 202a StGB. Aber lieber wäre es mir, ihr sonstwie zu beweisen, vor allem auch meinem ehemaligen Lebensgefährten, dass seine Frau kriminell ist, sich unbefugt in fremde Postfächer einloggt. Zumal eine Nachfrage beim Rechtsanwalt ergabt dass die Polizei sich hier wohl nicht sonderlich ins Zeugs legen wird, da es sich nicht um eine schwere Straftat handelt. Wer kann mir helfen, ob ich trotzdem eine Möglichkeit habe, zu beweisen, dass sie es war? Bin allerdings PC-mäßig sehr unbegabt.......es dürfen also keine komplizierten Ratschläge sein, die viel technisches Verständnis erfordern ;-)) Vielen Dank im Voraus........
 
Ohne einen Anwalt u.o eine Anzeige kommst du nicht an die IP Adresse.
Web.de hat die IP Adresse Gespeichert von der sich versucht wurde einzuloggen (eingeloggt wurde). Die Daten geben die aber nur raus wenn Polizeiliche Ermittlungen laufen. Ein weiteres Problem ist dass auch nur die IP, Datum, Uhrzeit und evtl. noch Browser Einstellungen gespeichert sind. Theoretisch könnte es auch dein EX-Mann gewesen sein. Dein EX-Freund wird natürlich dann wissen das Sie es war aber da eine Klage durch zu bekommen wird trotzdem schwer und wird sich sehr sehr lange hinziehen.
 
Einfach vergessen, das ist nur ein riesiger Aufwand und du wirst nichts oder kaum etwas bekommen. Im schlimmsten Fall musst du bei einer möglichen Verhandlung die Kosten tragen.
 

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