US-Menschenrechtler verklagen Rumsfeld in Deutschland

Killerkeks

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Der Fall ist diplomatisch äußerst delikat: Die amerikanische Menschenrechtsorganisation CCR will beim deutschen Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld stellen. Einem Zeitungsbericht zufolge lautet der Vorwurf auf Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das Völkerrecht und die Uno-Folterkonvention.
Frankfurt/Main - Laut "Frankfurter Rundschau" gilt die Anzeige jedoch nicht Donald Rumsfeld allein. Mit ihm sollen der frühere US-Geheimdienstchef George Tenet und weitere acht US-Funktionäre in Karlsruhe überprüft werden. Die Menschenrechtsorganisation Center for Constitutional Rights (CCR) erhebt die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Skandal um das US-Gefängnis Abu Ghureib im Irak, schreibt das Blatt.

Trotz "glaubhafter Berichte", dass die Folterungen in Abu Ghureib "direkt oder indirekt von höchsten Funktionären der US-Regierung abgesegnet wurden", beschränke sich das Militär darauf, die Verstöße als Tat einzelner Sadisten zu behandeln, zitiert die "FR" aus der mehr als 160 Seiten umfassenden Klageschrift.

Die Juristen der US-Gruppe stützen sich auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch wonach Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord selbst verfolgt werden können, wenn keine Deutschen daran beteiligt sind und das Vergehen nicht in Deutschland stattfand.

"Das deutsche Recht ist an dieser Stelle weltweit führend", sagte Peter Weiss, Vize-Präsident des CCR, der Zeitung. Die Menschenrechtsgruppe informiert morgen Vormittag um 11 Uhr in Berlin über Details ihrer Strafanzeige. Der CCR hatte zuvor von sich reden gemacht, als auf deren Antrag der US-Supreme Court im Sommer dieses Jahres den Häftlingen auf dem US-Stützpunkt Guantanamo das Recht zugestanden hatte, ihre Internierung vor US-Gerichten anfechten zu können.


quelle: spiegel.de
 
Meiner ansichtnach sollte er seine Strafe bekommen egal wo. Aber die Todesstrafe sollte er nicht bekommen er sollte bis an sein Lebensende in den Bau. Meiner meinung ist das viel härter als die Todesstrafe.

Greetz BitNik
 
BitNik schrieb:
Meiner ansichtnach sollte er seine Strafe bekommen egal wo. Aber die Todesstrafe sollte er nicht bekommen er sollte bis an sein Lebensende in den Bau. Meiner meinung ist das viel härter als die Todesstrafe.

Greetz BitNik

.... und teurer....
 
Teurer im Bezug auf den unterhalt für den Knast evtl. Aber für den Täter ist es, glaube ich schlimmer im Gefängnis seinem natürlichem Tod zu erleiden, als durch irgend eine Topesstraffe. Was eventuel noch geht ist eine ehr Mittelalterliche Foltermethode das Pfählen. Alles andere ist zu harmlos. Doch mein Kranken Tötungs Fantasien lassen noch mehr zu. Doch ist das wohl hier nicht angebracht.

Greetz BitNik
 
Was eventuel noch geht ist eine ehr Mittelalterliche Foltermethode das Pfählen. Alles andere ist zu harmlos. Doch mein Kranken Tötungs Fantasien lassen noch mehr zu. Doch ist das wohl hier nicht angebracht.


LOL ... Ohh man ... also bisschen eheftig ist es schon, aber er hat viel Scheiße gemacht, also müsste er wohl auch irgendwie dafür zahlen. Nicht materiell.


Compiler
 
BitNik schrieb:
Teurer im Bezug auf den unterhalt für den Knast

Teurer im Bezug darauf, dass ICH seinen Unterhalt zahle.... er lebt auf meine Kosten und bekommt dann in so ner VA nen Fernseher, ne Couch, 3x warme Mahlzeit und n Fitnessstudio....

Den könnense in Den Haag verurteilen.. da is der europ. Gerichtshof und können den auch in Belgien lassen, vlt erbarmt sich n KiFi dadrüben und spielt mal bisschen Detroux (oder wie der heißt) mit ihm....


kex
 

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