ver.di Flyer vs. Hartz

Sala

New member
[FONT=Tahoma, Helvetica, Verdana, Arial, sans-serif]Anti-Hartz-Flyer der Gewerkschaft ver.di und des Bezirkserwerbslosenausschusses Sachsen-Anhalt Süd :



Kann sich jeder anschauen und sich seine eigenen Gedanken dazu machen. Oder ihn Ausdrucken und Verteilen, wenn sie/er Lust hat. Oder per Net verbreiten.


Noch eine kleine Anekdote zum Thema :





Zusätzlich ein kleiner, etwas älterer, Nachtrag zum im Flyer erwähnten Projekt der Bertelsmann AG (oder deren Scheintochterfirma)
[/FONT][FONT=Tahoma, Helvetica, Verdana, Arial, sans-serif] in Würzburg [/FONT][FONT=Tahoma, Helvetica, Verdana, Arial, sans-serif]:




Bermerkungen sind erwünscht und Danke für die Kenntnisnahme.
[/FONT]
 
Zum Thema "Rattenfänger": Macht ein Kammerjäger (laut Wiki auch "Schädlingsbekämpfer" oder "Exterminator" 🙂 ) auch menschenverachtende Arbeiten? Hat Flaschen sammeln ein höheres Niveau? Arbeit ist Arbeit... aber wer nicht arbeiten will (ich weiß, ist nicht bei allen so) beschwert sich bei jeder Tätigkeit.
 
Mh, keine Ahnung, ich bin weder Arbeitslos noch beziehe ich Hartz4, empfinde jedoch die Campagne der FDP Berlin-Mitte als ziemliche Frechheit. Ich will nicht, dass es so geht wie damals, du weisst schon, die Sache mit "den Juden...aber hey, ich bin kein Jude, mir kann nichts passieren".
In Hartz4 ist man schneller drin als man denkt, es dauert bei jedem nur 1 Jahr...

Genauso übel sind die Sätze des Vorstands des BDI zum Klassenbewusstsein. Das richtet sich eindeutig gegen die demokratische Grundordnung der BRD und lässt Schlimmes für die Zukunft erwarten.

Kaum jemand sammelt freiwillig Pullen, wenn er nicht dazu gezwungen ist oder seinen übermässigen Alkoholkonsum davon finanzieren muss.
Jedoch halte ich es für sehr sehr bedenklich, alle ALG-II-Bezieher in diese Sparte zu stecken. Ein Hartz4-Abhängiger ist kein verlotterter Säufer, sondern Jemand, der seine Arbeit aus welchen Gründen auch immer verloren hat und keine neue findet.

Ganz davon abgesehen bezweifele ich, ob mir das FDP-Büro dort für jede Ratte, die ich hypothetisch anschleppe, auch €1 bezahlen würde. So viele Millionen haben die nämlich garnicht *g*. Berlin ist voller Ratten... manchmal sitzen sie sogar in Nadelstreifenanzügen auf Plenarsaalsitzen.. oder im Rollstuhl.. das sind dann die Bissigsten... da muss man vorsichtig sein...

Neinnein, das Ganze hier kann man schon Ernst nehmen.
ver.di ist eine respektable Dienstleistungsgewerkschaft, und viel mehr haben unterbezahlte Arbeitnehmer in Industriejobs meist nicht im Rücken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema "Rattenfänger": Macht ein Kammerjäger (laut Wiki auch "Schädlingsbekämpfer" oder "Exterminator" 🙂 ) auch menschenverachtende Arbeiten? Hat Flaschen sammeln ein höheres Niveau? Arbeit ist Arbeit... aber wer nicht arbeiten will (ich weiß, ist nicht bei allen so) beschwert sich bei jeder Tätigkeit.

Darum geht es aber nicht wirklich. Eigentlich geht es um die Frage, ob die Würde des Menschen verletzt wird, wenn er zu bestimmten Arbeiten gezwungen wird. Im gibt es den schönen Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Weiter in Artikel 2: "Jeder hat das Recht auf (...) körperliche Unversehrtheit" und "Die Freiheit der Person ist unverletzlich". Gleichezeitig: "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden" Ich bin zwar kein Jurist, aber so weit mir bekannt ist, darf Artikel 1 niemals geändert werden. Artikel 2 darf mit einer zweidrittel-Mehrheit ausgehebelt werden. Was bleibt ist Artikel 1 mit dem nichtssagenden Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Nichtssagend weil: Zunächst sind Begriffe wie "Würde" und "Zumutbarkeit" (von Arbeit) nicht objektiv fassbar oder gar messbar. Sie müssten diskutiert werden. Problematisch ist leider, dass liberale Politiker und Ökonomen, wenn es dem gewollten Sozialabbau dient, nicht diskutieren wollen. Sie beschließen einfach Gesetze und sagen, dass sie die Würde des Menschen nicht verletzt sehen und die (Zwangs-)Arbeiten zumutbar sind.
M. E. kann nur der Betroffene selbst sagen, ob er sich würdelos behandelt fühlt. Leider hat die Politik/Ökonomie ausreichend "Faulheitsdebatten" geführt, um die Angst vor dem "bösen Sozialschmarotzer" in dem Maße zu schüren, dass Sozialabbau und würdeverletzende Gesetze aus einem affektiven Gefühl heraus ("der Arbeitslose will nicht arbeiten!") legitimiert werden.
 
Als ehemals Betroffener, glücklicherweise seit längerem nicht mehr, kann ich dazu nur sagen :
Sowohl was H4 als auch Billiglohnjob angeht, deine Würde, die ist das erste, was du auf dem Amt oder am Betriebstor abgibst.
Tust du das nicht, trampeln sie solange darauf herum, bis du entweder gehst oder entmutigt kleinbei gibst. Das sind Erfahrungen, und keine leichten.
Die ARGE verstößt sogar durch ihre Sachbearbeiter mit frecher Miene gegen geltendes Gesetz.
Beispiele gibt es genug, spare ich mir hier.
Weist du jedoch im 1-1-Gespräch darauf hin, bekommst du noch dreistere Antworten. Dies tun sie nur, wenn du allein hingehst. Darum : Immer einen Zeugen mitnehmen, das ist sehr wichtig. Auf einmal sind alle gleich 3 Stufen freundlicher (was anschließende Hinterhältigkeiten nicht ausschließt).
 
Solche Erzählungen höre ich auch nicht zum ersten Mal. Ich habe so etwas glücklicherweise noch nie erleben müssen, versuche mich aber einzufühlen und kann mir vorstellen wie schlimm das für die Betroffenen sein muss.
 
aber so weit mir bekannt ist, darf Artikel 1 niemals geändert werden. Artikel 2 darf mit einer zweidrittel-Mehrheit ausgehebelt werden
Artikel 1 und Artikel 20 des GG können nicht geändert werden, auch nicht mit einer 100%-Mehrheit


Von einer Änderung sind insbesondere ausgeschlossen:

  • der Schutz der (Art. 1 Abs. 1),
  • die Anerkennung der als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft (Art. 1 Abs. 2),
  • die Bindung der staatlichen an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3),
  • das (Art. 20 Abs. 1),
  • die Staatsform der (republikanisches Prinzip) (Art. 20 Abs. 1),
  • das (Art. 20 Abs. 1),
  • das (Art. 20 Abs. 1),
  • das Prinzip der (Art. 20 Abs. 2 Satz 1),
  • die (Art. 20 Abs. 2 Satz 2),
  • die Bindung der drei staatlichen Gewalten an die Verfassung und an das sonstige Recht (Art. 20 Abs. 3).
 
Es hat auch Vorteile, dass das GG nicht völlig in Stein gehauen ist.
Ich verweise da mal auf Artikel 20a GG, der erst 2002 ergänzt wurde.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
1
Zurzeit aktive Gäste
47
Besucher gesamt
48

Beliebte Forum-Themen

Zurück
Oben Unten