Ganz klar ist schonmal das der Kaufvertrag hier nur zu Stande kommt, wenn euch alternate ne Auftragsbestätigung zukommen lässt oder euch halt den Artikel liefert. Denn nicht alternate macht hier den Antrag, sondern ihr.
Also Kaufvertrag entsteht durch Antrag und Annahme. Die Annahme wäre dann die Auftragsbestätigung oder die Lieferung. Würde mal behaupten, dass jedes halbwegs vernünftige Unternehmen so etwas in den AGB´s stehen hat bzw. alternate sagt euch das z.B. auch explicit nach eurer Bestellung. Jedes Unternehmen, dass so etwas nicht in den AGB´s stehen hat oder in der Produktansicht neben dem Artikel nicht etwas wie "unverbindliches Angebot" stehen hat, ist dumm oder hat en schlechten Anwalt. Denn wenn die so etwas nicht da stehen haben, müssen die euch den Artikel theoretisch auch für 0€ geben. Rein rechtlich. Ob ihr das evtl. dann vor Gericht oder so durch kriegt, glaub ich nicht, weil das deutsche Rechtssystem sich ab und an mal gerne eigene Gesetze macht.