Das Kulturmagazin „Cineastentreff“ ist für die Abmahnung verantwortlich und gab als Begründung das Fehlen eines Impressums an. Die sächsische Polizei verletzte bei der übernommenen Seite das Telemediengesetz, denn auf der Seite sei nur die Information zur Abschaltung von „kino.to“ gegeben, nicht der aktuelle Betreiber und die genauen Verantwortlichen für die Seite. Mit der Aktion will das Online-Magazin zur Diskussion „über Abmahnwahn und Rechte-Wirrwar“ anregen. Allerdings will das Magazin dabei die Seite „kino.to nicht gutheißen und die Schließung der Seite begrüßen“, sagte Michael Babilinski, einer der beiden Betreiber.
(Nachricht auf der Domain kino.to - aber kein Impressum)
Um auf die Abmahnung zu reagieren, hat das Ministerium Sachsens bis zum 22. Juni 2011 Zeit. Dabei werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, als auch die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 411,30 Euro gefordert.
Wie der Fall letztendlich ausgehen wird, ist unklar. Ob gerade die Polizei überhaupt in solchen Fällen ein Impressum benötigt und auch noch ein angeblicher Mitbewerber vom Online-Magazin für Filme und Videos ist, wird angezweifelt.
Quelle: golem.de