Der_Commander
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also gebucht wurde nichts.... auf kosten von meiner oma....... Ich feier in polen da ich hier keine familie habe.
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Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 15 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 25 Euro kosten.
Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld.
Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
Zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit
gibt es auch nicht.
Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt,
wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet.
Dann kommen (erst mal) 23,50 Euro Gebühren hinzu.
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 70 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 440 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch
kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie
zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,
damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit verlegen.
was wäre wenn 100 gefahren werden muss und ich 140 fahre?
man beachte die probezeit?
Dann haste ein problem, ab 30 KM/H zuviel musste zum Idiotetest mit Gutachten usw. meine ich zu wissen...
jop und mein fahrlerer sagt dazu das 90% da durchfallen
bei wiederholter "straftat" wird deine probezeit von 2 auf 4 jahre erhöt ..