Vorweg: Ich habe die Regeln durchforstet, aber nichts gefunden welches einen Thread dieser Art untersagen könnte.
Es handelt sich ja nicht um Sponsoring und/oder Vermittlung.
Sollte dies trotzdem nicht erwünscht sein, bitte mit Begründung (.B. PN) löschen oder dichtmachen.
Worum geht es?
Allen sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz4 bekannt sein. Ebenso sollte bekannt sein, dass dort viele Ausführungen sehr allgemein gehalten wurden und manche, wichtige Aspekte, komplett ausgeklammert wurden und die BR praktisch zu kaum etwas Produktivem Verpflichten.
Deshalb ist nun dazu aufgerufen, Geld für eine Feststellungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof aufzutreiben, welche die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes überprüfen soll.
Zitiert aus dem Originaltext:
Um die Seriösität des Unternehmens zu gewährleisten, werden die Spenden treuhänderisch von Rechtsanwältin Heike Neck, Friedland, Niedersachsen verwaltet.
Frau Necks Kanzleiseite findet man hier:
Frau Necks Zulassung kann man bei der Bundesanwaltskammer überprüfen lassen, sollte man sich unschlüssig sein:
Quellen (unter anderem):
bei
bei
Selbst wenn jemand nur einen einzigen Euro übrig hat, ist dieser Euro hier sicherlich nicht falsch angelegt und wird auch dankend angenommen.
Vielen Dank für eure Kenntnisnahme.
// edit am 01.08.2010
Neues in der Sache:
Es handelt sich ja nicht um Sponsoring und/oder Vermittlung.
Sollte dies trotzdem nicht erwünscht sein, bitte mit Begründung (.B. PN) löschen oder dichtmachen.
Worum geht es?
Allen sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz4 bekannt sein. Ebenso sollte bekannt sein, dass dort viele Ausführungen sehr allgemein gehalten wurden und manche, wichtige Aspekte, komplett ausgeklammert wurden und die BR praktisch zu kaum etwas Produktivem Verpflichten.
Deshalb ist nun dazu aufgerufen, Geld für eine Feststellungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof aufzutreiben, welche die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes überprüfen soll.
Zitiert aus dem Originaltext:
Das Geld soll und wird verwendet werden, um bis zum 08. August 2010 über einen Fachanwalt für Europarecht eine Klage einzureichen vor dem EuGH und/oder EuGHMR gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 im Verfahren Az.: 1 BvL 1/09 mindestens dahingehend, zu prüfen, ob die Bundesregierung gemäß dem Grundgesetz und anderer, europäischer Gesetze und Verträge hinsichtlich der Falschbemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder den Leistungsbeziehern gegenüber zum Schadenersatz (Nachzahlung) zu verpflichten war und ist.
Somit muß auch geprüft werden, ob das Bundesverfassungsgericht verpflichtet war, zu prüfen, ob die Höhe der derzeitigen Regelsätze für Erwachsene und Kinder ausreichend war und ist für ein menschenwürdiges und die Familie schützendes Existenzminimum in Deutschland, und, wie hoch die Regelsätze dazu hätten sein müssen.
Ferner soll überprüft werden, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelsätze der Kinder zulässig war und ist.
Um die Seriösität des Unternehmens zu gewährleisten, werden die Spenden treuhänderisch von Rechtsanwältin Heike Neck, Friedland, Niedersachsen verwaltet.
Frau Necks Kanzleiseite findet man hier:
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Frau Necks Zulassung kann man bei der Bundesanwaltskammer überprüfen lassen, sollte man sich unschlüssig sein:
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Quellen (unter anderem):
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Selbst wenn jemand nur einen einzigen Euro übrig hat, ist dieser Euro hier sicherlich nicht falsch angelegt und wird auch dankend angenommen.
Vielen Dank für eure Kenntnisnahme.
// edit am 01.08.2010
Neues in der Sache:
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Hr. Thomas Kallay hat sich entschlossen, die Sache aufzugeben. Der Grund ist nicht, dass er sie als aussichtslos betrachtet.
Seine Frau hat damit gedroht, mit der Tochter wegzugehen wenn er sich weiterhin engagiert. Das Familienleben litt wohl stark unter dem mit seinen Klagen verbundenen Druck.
Er hat sich für seine Familie und gegen eine Weiterführung der Klage entschlossen.
Das ist zwar bedauerlich, da er zu den Wenigen gehört, welche so weit gekommen sind, andererseits auch verständlich.
Deshalb ist der Spendenaufruf nicht mehr aktuell.
Spenden über €5 können zurückverlangt werden, man möge sich diesbezüglich mit der Rechtsanwältin Frau Neck in Verbindung setzen.
Nicht zurückgeforderte Spenden kommen einem anderen sozialen Zweck zugute.
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