Gestern, am 9.11.07, wurde vom Bundestag mit 366 zu 156 Stimmen (2 Enthaltungen) für die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von
zum 1.1.2008 beschlossen.
Weiterhin sind die Internetanbieter verpflichtet, zu erfassen:
Wer darf auf diese Daten zugreifen?
Polizei, Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Zoll, Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Film-/Musikunternehmen und andere "Rechteinhaber" auf Anfrage, achso, und...
Wann wird auf diese Daten zugegriffen?
Ein kleiner Überblick, was uns bevorsteht:
Keine private Kommunikation mehr, der Staat weiss, wer mit wem und wie häufig Kommuniziert hat. Dies gilt für alle, ausgenommen Abgeordnete, Verteidiger und Geistliche in ihrer Seelsorgerfunktion, also auch Ärzte, Journalisten und ihre Informanten, telefonische Seelsorge, Suchthilfen, ...
"Gezielte Kriminalitaetsbekaempfung": "potentiell nicht legales"-runterlader können mit einer nie dagewesenen Effektivität belangt werden, neue Möglichkeiten bei der Rasterfahndung, die leicht die Falschen ins Visier bekommt: "Wer telefoniert häufig ins nahoestliche Ausland? Wo halten sich diese Personen oft auf? Mit wem stehen diese Personen sonst noch in Kontakt? Oh, ... - den überprüfen wir auch gleich." oder Verfolgung von Delikten wie Telefonbeleidigung, Telefonwerbung, ....
Was die Vorratsdatenspeicherung NICHT schafft:
Terrorismus verhindern. Terroristen sind genial, klug, gewieft und haben enorme finanzielle Ressourcen. Diese Leute lassen sich garantiert nicht mittels der VDS durchschauen und fassen, sie wissen, wie man sich schützt und verdeckt bleibt.
Die gesamte Argumentation der SPD, CDU und CSU Politiker für die Vorratsdatenspeicherung erscheint wie eine Farce. Es wird von "keinem Eingriff in die persönliche Freiheit" gesprochen, argumentiert, dass "Wer nichts unrechtes tut auch nichts zu befürchten hat" - doch jeder leistet sich irgendwann mal etwas, sei es auch nur Falschparken, was durch einen Handyanruf genau an diesem Ort festgestellt wird.
"Wir wollen nicht den gläsernen Bürger, wir wollen den gläsernen Verbrecher!" - Doch das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Bürger und Verbrecher, es speichert jeden, Verbrecher werden erst durch diese Daten gefunden, und sie sehen aus wie du und ich.
Aber es gibt noch Hoffnung: Der
ter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG", der sich jeder anschliessen kann und sollte! Kosten entstehen dabei keine.
Anmelden könnt ihr euch auf der
Weiterführende Informationen gibt es hier:
-bartman
- Telefon: Anrufer, Angerufender, Dauer des Telefonats, Zeitpunkt (bei Handy: inkl. Position beider)
- SMS/MMS/o.ä.: Zeitpunkt, Absender, Empfänger (bei Handy: inkl. Position beider)
- Email absenden: Zeitpunkt, Absender, Empfänger, IP-Adresse des Absenders
- Email in Mailbox empfangen: Zeitpunkt, Absender, Empfänger, IP-Adresse des übermittelnden Servers(? unklar)
- Emailabruf: Zeitpunkt, Kennung des Postfachs (Emailadresse z.B.), IP-Adresse
- Anonymisierungsdienste: IP-Adresse des Benutzers, IP-Adresse mit der sich seine Daten nach "Anonymisierung" im Umlauf befinden
zum 1.1.2008 beschlossen.
Weiterhin sind die Internetanbieter verpflichtet, zu erfassen:
- IP-Adresse bei Einwahl, Zeitpunkt der Einwahl, Zeitpunkt der Trennung, Zuordnung IP-Adresse <-> Internetanschluss <-> Besitzer
Wer darf auf diese Daten zugreifen?
Polizei, Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Zoll, Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Film-/Musikunternehmen und andere "Rechteinhaber" auf Anfrage, achso, und...
Du hast keine Berechtigung, den Link zu sehen, bitte Anmelden oder Registrieren
Wann wird auf diese Daten zugegriffen?
- bei jedem Verdacht auf "erhebliche" oder "mittels Telekommunikation begangener" Straftaten, "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" der Geheimdienste
- (auf Besitzerdaten von Telefon/Internet/Mobilfunk) bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, ggf. auch automatisierter Zugriff moeglich
- (auf Besitzerdaten von Telefon/Internet/Mobilfunk) bei Anfragen durch "Rechteinhaber" - Richterbeschluss ist erforderlich, überprüft wird jedoch nur, ob eine gesetzliche Veranlassung (= Straftat) vorliegt. Dann muss der Richter zustimmen
Ein kleiner Überblick, was uns bevorsteht:
Keine private Kommunikation mehr, der Staat weiss, wer mit wem und wie häufig Kommuniziert hat. Dies gilt für alle, ausgenommen Abgeordnete, Verteidiger und Geistliche in ihrer Seelsorgerfunktion, also auch Ärzte, Journalisten und ihre Informanten, telefonische Seelsorge, Suchthilfen, ...
"Gezielte Kriminalitaetsbekaempfung": "potentiell nicht legales"-runterlader können mit einer nie dagewesenen Effektivität belangt werden, neue Möglichkeiten bei der Rasterfahndung, die leicht die Falschen ins Visier bekommt: "Wer telefoniert häufig ins nahoestliche Ausland? Wo halten sich diese Personen oft auf? Mit wem stehen diese Personen sonst noch in Kontakt? Oh, ... - den überprüfen wir auch gleich." oder Verfolgung von Delikten wie Telefonbeleidigung, Telefonwerbung, ....
Was die Vorratsdatenspeicherung NICHT schafft:
Terrorismus verhindern. Terroristen sind genial, klug, gewieft und haben enorme finanzielle Ressourcen. Diese Leute lassen sich garantiert nicht mittels der VDS durchschauen und fassen, sie wissen, wie man sich schützt und verdeckt bleibt.
Die gesamte Argumentation der SPD, CDU und CSU Politiker für die Vorratsdatenspeicherung erscheint wie eine Farce. Es wird von "keinem Eingriff in die persönliche Freiheit" gesprochen, argumentiert, dass "Wer nichts unrechtes tut auch nichts zu befürchten hat" - doch jeder leistet sich irgendwann mal etwas, sei es auch nur Falschparken, was durch einen Handyanruf genau an diesem Ort festgestellt wird.
"Wir wollen nicht den gläsernen Bürger, wir wollen den gläsernen Verbrecher!" - Doch das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Bürger und Verbrecher, es speichert jeden, Verbrecher werden erst durch diese Daten gefunden, und sie sehen aus wie du und ich.
Aber es gibt noch Hoffnung: Der
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ist zusammen mit dem Anwalt Michel Starostik Führer eine Verfassungsbeschwerde gegen das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeck- ter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG", der sich jeder anschliessen kann und sollte! Kosten entstehen dabei keine.
Anmelden könnt ihr euch auf der
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. Achtung! Es reicht nicht, nur das Formular auszufuellen, ihr müsst auch das PDF was euch im Anschluss angezeigt wird ausdrucken und unterschreiben. Diese Vollmachten werden dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt und sind ohne Unterschrift nicht gültig!Weiterführende Informationen gibt es hier:
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-bartman
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