Was dürfen Lehrer und was nicht?

naja das ist mittelstufe...da macht man scheisse um der king zu sein 🙂
kenne das auch noch aus meiner mittelstufenzeit. da war die schule eher nebensache😀. das hört aber dann ab der oberstufe auf, da man dann normalerweise versteht um was es geht. naja nun denn

@topic

der lehrer darf das handy einkassieren und auf eine Bescheinigung von den Eltern warten. (so is des jedenfalls bei uns. jedenfalls bei jugendlichen) normalerweise bekommste das aba nach dem tag wieder. es sei denn du hast es total bei dem Lehrer/der lehrerin verkackt.

das mit dem Test naja wenn ihr euch nicht beschwert kann das gewertet werden. es gibt ja auch noch nen unterschied zwischen Test und arbeit. weil bei arbeiten muss ab nem bestimmten schnitt die arbeit wiederholt werden. bei tests/hüs is das nicht der fall. also kann sie ihn theoretisch werten. wenn ihr euch aber als klasse, nicht als einzelner da wird dir keiner zuhören, beschwert dann sollte da eigentlich nochmal geschaut werden ob das so zu akzeptieren ist.

mfg

gandalf
 
So ist Velbert halt :fresse:

@Topic
Hätte genauso wie die Lehrerin gehandelt.
Handy wegnehmen und gut ist. Es kann ja nicht angehen dass du mit Lautsprechern im Unterricht Musik hörst.
Stört massivst den Unterricht, dass der/die Lehrer/in das Handy einsammelt ist ja wohl dann normal.

Außerdem, um auf das Bsp mit zum der Tafel gehen zurückzukommen, dass ist Leistungsverweigerung, folglich bekommst du schlechte Noten.

Ordnungsdienst musst du halt mit deinem Lehrersprechen, was ich hier aber lese muss ich sagen hast du es verdient.
 
@pdelvo & @olf

1. Besitz ist nicht gleich Eigentum. Wird gern verwechselt.
Nimmt der Lehrer das Handy, so ist ER der Besitzer, während der Schüler Eigentümer verbleibt.

Besitz kennzeichnet die tatsächliche physische Gewalt über ein Rechtsobjekt.
Eigentum kennzeichnet die rechtlichen Verhältnisse an einem Objekt.

Nimmt der Lehrer dem Schüler das Handy ab, geht nicht das Eigentum am Handy auf ihn über, jedoch der Besitz.
Wenn die Schulordnung dies gestattet, so darf er das aus Ordungsgründen tun, und §1000 BGB bestätigt ihn darin.


Next one :
2. Ein Handy muss nicht unbedingt Eigentum der Eltern sein. Auch ein Kind/Minderjähriger kann trotz eingeschränkter Rechtsfähigkeit unter bestimmten Bedingungen Eigentum erwerben/halten.

Und zwar unter folgenden : Der Eigentumserwerb darf für den Minderjährigen/ das Kind nicht Nachteilig sein, das bedeutet, es darf für dieses Rechtsgeschäft keine Gegenleistung erhoben werden.

Geht ein Minderj./Kind in einen Laden und kauft etwas, so ist dieses Rechtsgeschäft grundsätzlich unzulässig.

Denn : Für den Erwerb des Gegenstandes muss der Minderj./ das Kind einen Gegenleistung(!) erbringen (finanziell etc.), und eben dies ist der Nachteil, der oben erwähnt wurde.
Somit darf ein Minderj./Kind grundsätzlich nichts rechtsgültig kaufen.

Aber natürlich gibt es Ausnahmen, die sich zum Bleistift als Erwerb durch Schenkung definieren. Eine Schenkung kann für den Minderj./ das Kind durchaus ohne Nachteil verlaufen, somit kann dies in diesem Fall ein rechtsgültiger Eigentumserwerb durch das Kind sein.

Eine andere Ausnahme ist der Erwerb durch den sogenannten "Taschengeldparagraphen" (§110 BGB). Was das Kind mit dem ihm zur Verfügung gestellten Geld kauft, wird sein Eigentum, ohne Zustimmung der Eltern. Dies gilt aber NUR in sehr eingeschränktem finanziellen Rahmen und würde ein €200-Handy kaum mehr mit einschließen.

Dritte Möglichkeit :
Die Eltern stimmen dem vom Minderj./Kind geschlossenen Rechtsvertrag über den Erwerb vorträglich oder nachträglich zu.

Was ich damit sagen will, @olf :
Nein, das Handy gehört eben nicht den Eltern, wenn die oben beschriebenen Punkte durchlaufen wurden, sondern D4rk_nVidia als rechtmäßigem Eigentümer.

Dies kann den Lehrer nach Schulordnung (die ich nicht kenne) natürlich nicht davon abhalten, zu Ordnungszwecken das Handy für kurze Zeit einzuziehen. Ist imho völlig gerechtfertigt.


Achja, nochwas zum Schluß in eindeutiger Formulierung ...
@D4rk_nVidia : Benimm dich nicht wie ein Arsch, dann wirst du auch nicht wie ein Arsch behandelt, wenn du verstehst, was ich sagen will.
Der Einzige, der Nachteile von deinem Verhalten hat, bist du selber.
Aus Trotz Cool-sein-wollen ... ist uncool.
 
Oke
Danke schonmal

Ich fühl mich nicht Cool


Das mit den Test´s ist so

Einer hat mist gemacht und geredet
2 schüler hinter mir waren noch am schreiben
Eigentlich alle
Die haben mir auch gesagt das die gut gelernt haben
Dan wurden den der test abgenommen
Deswegen haben die ja dan eine schlechte note
Die haben sich auch aufgeregt
Kann ich ja verstehen

Ist doch voll unfair oda nicht


EDIT (autom. Beitragszusammenführung):


Das mit dem Handy ist dan mal geklärt
 
Zuletzt bearbeitet:
@pdelvo & @olf

1. Besitz ist nicht gleich Eigentum. Wird gern verwechselt.
Nimmt der Lehrer das Handy, so ist ER der Besitzer, während der Schüler Eigentümer verbleibt.

Besitz kennzeichnet die tatsächliche physische Gewalt über ein Rechtsobjekt.
Eigentum kennzeichnet die rechtlichen Verhältnisse an einem Objekt.

Nimmt der Lehrer dem Schüler das Handy ab, geht nicht das Eigentum am Handy auf ihn über, jedoch der Besitz.
Wenn die Schulordnung dies gestattet, so darf er das aus Ordungsgründen tun, und §1000 BGB bestätigt ihn darin.
In der schulordnung meiner schule steht nur, dass es nicht benutzt werden darf.
meiner Schulordnung schrieb:
Während der Unterrichtsstunden müssen elektronische Geräte (Handys, MP3-Player etc.) grundsätzlich ausgeschaltet sein (nicht im Standby-Modus).

Von dem recht ein handy wegzunehmen ist niegens die rede.

wie sieht dann die rechtslage aus. ann würde doch wieder §1000 greifen und man müsste das handy nicht abgeben(?) hier die volle fassung
 
Von dem recht ein handy wegzunehmen ist niegens die rede.


Aber ja doch, und zwar in der allgemeinen Schulordnung, die vor der Hausordnung einzelner Schulen steht.

Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist. Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
Begründbar ist das mit § 13 Abs. 3 ASchO ->

Ist zwar kein Gesetz, sondern "nur" ne "Ordnung", aber dennoch nicht weniger gültig.

Was der Lehrer nicht darf :
a) Ohne Grund (vorsorglich) etwas wegnehmen
b) Das Handy/Sonstwas länger als bis zum Ende des Schultages behalten ! Denn in dem Moment, in dem der Schüler die Schule verläßt, erlischt die Gültigkeit der Schulordnung für ihn, und er hat wieder das volle Recht, seine persönlichen Sachen zu nutzen.
Sollte Lehrer das nicht einsehen und die Sache länger (Tage, Wochen, bis zum Ende des Schuljahres...) behalten (wollen), könnte man durchaus schon von Diebstahl reden... könnte man, ja.
c) Schüler schlagen (Bei uns der Schule vorgekommen)
d) Mit Gegenständen, z.B. Schlüsselbund, nach Schülern werfen (Bei uns in der Schule vorgekommen)
e) Überhaupt alle "disziplinarischen Maßnahmen", die nicht durch die ASchO gedeckt sind, da ändert auch keine individuelle Hausordnung mehr was dran..


§1000 BGB greift hier nicht, weil : Der Lehrer hat den Gegenstand nicht durch eine unrechtmäßige Handlung (siehe ASchO) erlangt, sondern durch eine rechtmäßige und vertretbare. Somit ist die Voraussetzung für §1000 BGB nicht gegeben und hier nicht anwendbar.

Zudem geht's hier ja nicht um ein Entschädigungsrecht, für das §1000 BGB gedacht ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die antwort. bei mir an der schule wird meist ein handy mp3 player weggenommen, sobald der lehrer/die lehrerin das gerät im unterricht sieht. dabei ist es egal ob es an oder aus ist. außerdem wollen die dann dass die eltern das handy abholen. ist also immer gut sowas zu kennen

€dit: was ist eigendlich mit der netten pfeife einer meiner lehrerinnen. das schädigt mein gehör ungemein(sitze in der ersten reihe). dann hatt noch die komplette klasse das gefühl, dass sie rassistisch ist. eine meiner mitschühlerinnen schreibt sehr gute arbeiten. die werden aber immer abgewertet. und dass ist bei allen ausländischen schülern so. dann ist man auchnoch direkt "neidich" wenn man ihre lieblingsschülerin kritisiert. sie will dass man ihre hausarbeit bewertet. was schlechtes sagen darf man aber nicht. dann ist es noch verboten eine andere meinung als ihre zu haben. wenn man in einer arbeit ene textstelle anders interpretiert als sie, oder sie anders bewertet, ist das falsch. Das darf so doch nicht ablaufen? das dumme ist, dass sie unterstufenkoordinatorin ist, und der liebling des schulleiters. da darf man sich auch nicht beschweren. nicht mal unser klassenlehrer kann da was gegen unternehmen. dann haben wir an unserer schule das "Dalton" System. wir haben 10stunden die woche zum selbstständigen arbeiten. dabei geben uns die lehrer aufgaben, die wir bearebiten müssen. nun hat ein bestimmtes fach eine bestimmte anzahl an minuten, die das ungefähr dauern soll. in deutsch sind das 15min. so. nun sollen wir in 15min eine kurzgeschichte analysieren. ds ist unmöglich. das geht jehnseits der stunde. und das ist schon sehr knapp. die macht sich ihre eigenen regeln und grundsätze. sowas darf doch nicht sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum schlagen. wenn mich ein lehrer schlagen würde, würd ich einfach zurückschlagen. => notwähr. bei uns ist sowas zum glück aber noch nicht vorgekommen
 
Das wäre höchstens Handeln im Affekt. Notwehr ist es nur dann, wenn der Lehrer nicht aufhört dich zu schlagen... was wohl unwahrscheinlich ist.

Wenn ein Lehrer eurer Meinung nach rassistisch, engstirnig und ungerecht ist, und der Schulleiter dies auchnoch unterstützt, ist der nächste Schritt eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Dann kommt nämlich das Schulamt ins Spiel.

Ihr solltet euch natürlich zusammentun, am besten mit euren Eltern.

Solchen Lehrern muss das Handwerk gelegt werden! Sie sehen sich selbst als "Gott" und versuchen über die Schüler zu "herrschen" - schon viel zu oft erlebt
 
Wo bekomme ich eine schlechte note wen ich kein Hofdienst mache?
In der Kopfnoten?
kan man dan sitzenbleiben?
also bei schlechten kopfnoten´?
 
Nein bei schlechten Kopfnoten kann man nicht sitzenbleiben aber das macht sich schlecht bei dem Arbeitgeber.
Das entscheidet der Lehrer aber das gehört eig. zu den Kopfnoten.
Ich bin kein Hofdienstverweigerer desshalb weiß ich nicht ob das in die noten miteinfließt..aber einen schlechten eindruck beim lehrer hasse dann schonmal 😉 ausser wenn du triftige gründe hast! 😀
MFG
Sammy
 
Danke für die antwort. bei mir an der schule wird meist ein handy mp3 player weggenommen, sobald der lehrer/die lehrerin das gerät im unterricht sieht. dabei ist es egal ob es an oder aus ist. außerdem wollen die dann dass die eltern das handy abholen. ist also immer gut sowas zu kennen

Also so wie ich das verstehe, darf das eben genau so nicht passieren. Die Störung muss bereits eingetreten sein. Interpretation ist wohl, ob der Lehrer das Vorhandensein eines Gerätes als "unmittelbar eintretende Störung" empfindet.
Ganz meines Erachtens... bei Sichtung ein Handy wegzunehmen... das geht nicht. Erst wenn damit eine Störung provoziert wird, dann darf er/sie. Vorher nicht...

€dit: was ist eigendlich mit der netten pfeife einer meiner lehrerinnen. das schädigt mein gehör ungemein(sitze in der ersten reihe). dann hatt noch die komplette klasse das gefühl, dass sie rassistisch ist. eine meiner mitschühlerinnen schreibt sehr gute arbeiten. die werden aber immer abgewertet. und dass ist bei allen ausländischen schülern so.

Direkt mal bei der Schulbehörde deines Landes nachfragen. Dass Lehrer Lieblinge haben.. naja, das ist nun einmal so, was will man da machen und der Lehrer wird's immer begründen können?
Anderes wäre versteckter Rassismus. Dies wäre sogar ein Verstoß gegen GG Art. 3 Abs. 3. Gerade Lehrer sollten da sehr vorsichtig sein, allerdings muss ihr das, was du da sagst, erst einmal nachgewiesen werden.

Wie bereits gesagt, bei der für euch zuständigen Schulbehörde informieren, was man da machen kann. Im Zweifelsfall die Klausuren/Arbeiten eben von oben überprüfen lassen (das geht!). Stellt sich raus, dass sie da permanent ausländische Mitbürger grundlos schlecht bewertet, von der Leistung unabhängig, könnte es durchaus Ärger geben. Für sie.

dann ist man auchnoch direkt "neidich" wenn man ihre lieblingsschülerin kritisiert. sie will dass man ihre hausarbeit bewertet. was schlechtes sagen darf man aber nicht. dann ist es noch verboten eine andere meinung als ihre zu haben. wenn man in einer arbeit ene textstelle anders interpretiert als sie, oder sie anders bewertet, ist das falsch. Das darf so doch nicht ablaufen?

Darf's nicht, tut's aber, kenne ich zur Genüge, solche Spezies hatten wir auch und es sind allermeistens Deutschlehrer, welche meinen, die Wahrheit gepachtet zu haben.

Kennst du Hans Magnus Enzensberger? Ein Schriftsteller. Der hat mal einen Aufsatz veröffentlicht, in welchem er genau dieses Verhalten von (Deutsch)lehrern kritisiert. Eine Schülerin habe ihm geschrieben und sich beschwert, sie habe eine 4 bekommen, weil sie eines seiner Gedichte nicht nach dem Gusto der Lehrerin interpretiert habe.
Enzensberger meinte dazu, wenn ich's richtig im Kopf habe : Auch der Lehrer kann nicht wissen, was er (Enzensberger) sagen wollte, auch halte er die ganze Analyse von Werken für ausgemachten Quatsch, weil jeder etwas anderes beim Lesen empfindet als der Autor.

Literatur, und damit auch Gedichte, sollten GENOSSEN werden, nicht ANALYSIERT und INTERPRETIERT. Daas peilen leider die sogenannten "Pädagogen" und "Ich-hab-immer-Recht-Deutschlehrer" nicht. Naja, zumindest die wenigsten, ich hatte selber mal einen klasse Lehrer in dieser Hinsicht, der auch andere Meinungen als die seine zu schätzen wusste. War leider aber eine Ausnahme.

Enzensberger kritisiert in seinen Veröffentlichungen immer wieder diese egoistische Interpretationswut der Wissenschaft/Lehrerschaft... hier ein Auszug aus einem anderen seiner Aufsätze, der ziemlich vielsagend, aber auch recht lang geraten ist :

[FONT=&quot]Schließlich ein Hilferuf aus 504 Brühl, in kra*keliger Schrift: „Ich bin Schüler, 16 Jahre alt und besuche eine höhere Schule. Vor kurzem wurde im Deutschunterricht eine Klassen*arbeit über Ihr Gedicht ,Geburtsanzeige' ge*schrieben. Über meine Interpretation geriet ich mit meinem Lehrer in einen Meinungs*streit. Die sprachliche Unzulänglichkeit mei*ner Arbeit ist mir be*wußt. Ungerecht finde ich nur das Pau*schal-Urteil, daß meine Darstel*lung dem Gedicht in keiner Weise gerecht wird'. Es wäre sehr freundlich, wenn Sie mir mittei*len könnten, ob ich Ihr Gedicht wirklich vollkommen falsch ausgelegt habe." Die*sem Brief liegt eine Fotokopie der Klassen*arbeit bei. In der Handschrift des Lehrers sind darauf folgende Randbemerkungen und Zu*sätze zu entziffern: „Sachlich falsch!" - „Das ist viel zu eng und ver*schiebt die Thematik." -„Davon ist an kei*ner Stelle die Rede." - „Da*von steht nichts im Text." - „Das ist so nicht richtig." - „Diese Situation existiert im Ge*dicht nicht." - „Die 6. Strophe wird völlig au*ßer acht gelassen." - „Das kann so nicht dem Text entnommen werden." - „Sachlich falsch! Diese Verwendung des ,wenn' liegt nur in der letzten Strophe vor. Aber das hätte dann schon[/FONT][FONT=&quot] dargelegt werden müssen." - „Die Darstellung wird dem Gedicht in kei*ner Weise gerecht." -„Mangelhaft (5)".[/FONT]
[FONT=&quot]Der Lehrkörper, der in diesen Zeugnissen in Erscheinung tritt, ist keineswegs homo*gen; seine Methoden reichen von der sub*tilen Ein*schüchterung bis zur offenen Bru*talität, seine Motivationen von reinstem Wohlwollen bis zum schieren Sadismus. All dieser Nuancen ungeachtet, macht jener Lehrkörper doch im ganzen den Eindruck einer kriminellen Ver*einigung, die sich mit unsittlichen Handlungen an Abhängigen und Minderjährigen vergeht, wobei es ge*legentlich - dabei denke ich vor allem an die Randbemerkungen aus Brühl - zu Fäl*len von offensichtlicher Kindesmißhand*lung kommen kann. Als Tatwaffe dient jedes*mal ein Gegenstand, dessen an und für sich harmlose Natur ich bereits dargelegt habe: das Gedicht.[/FONT]
[FONT=&quot]Wie aber kann aus einem so fragilen3 Ob*jekt ein gemeingefährliches Angriffswerk*zeug wer*den? Dazu sind besondere Vor*kehrungen nö*tig. Wer von uns ist sich schon der Tatsache bewußt, daß er mit seinen Handkanten, diesen unscheinbaren und kaum benutzbaren Außenseiten, Mord und Totschlag begehen könnte? Dazu be*darf es allerdings einer ausgebildeten Technik. Sie heißt Karate, und an jeder dritten Straßenecke gibt es in Deutschland eine Schu*le, wo man sie erlernen kann. Die analoge Fer*tigkeit, die es erlaubt, aus einem Gedicht eine Keule zu machen, nennt man Interpretation.[/FONT]
[FONT=&quot]An der Entwicklung dieser Technik sind die Pädagogen natürlich unschuldig. Eingeübt und verfeinert wird sie nämlich in erster Linie an den Universitäten, wo aus unbe*kannten Gründen eigens Wissenschaftler zu diesem Zweck beschäftigt werden. Von diesen Zen*tren aus breitet sich dann die „philiströse4 Wei*gerung, Kunstwerke in Ruhe zu lassen", über den ganzen Kultur*apparat aus. Das Zitat stammt aus einem Aufsatz, den Susan Sontag 1964 „Against Interpretation" geschrieben hat. Da er zwar berühmt geworden, aber fol*genlos geblie*ben ist, möchte ich am liebsten seitenweise daraus zitieren.[/FONT]
[FONT=&quot]„Natürlich ", heißt es dort, „meine ichnicht die Interpretation im allgemeinsten Sinne, in dem Nietzsche (mit Recht) festgestellt hat: ,Es gibt keine Tatsachen, es gibt nur Interpretationen'. Was ich meine, ist viel*mehr ein bewußter intellektueller Akt, dem ein bestimmter Code, dem bestimmte Deutungsregeln zugrunde liegen. [/FONT]
[FONT=&quot]In ihrer Anwendung auf die Kunst geht die Interpretation zunächst so vor, daß sie aus dem Werk im ganzen eine Reihe von ein*zelnen Ele*menten (X, Y, Z und so weiter) isoliert und sich dann an eine Art Überset*zungsarbeit macht. Der Interpret sagt: Se*hen Sie denn nicht, daß X eigentlich A ist (oder bedeutet)? Daß Y eigentlich für B und Z für C steht? ...[/FONT]
[FONT=&quot]Der Eifer, mit dem das Projekt der Inter*preta*tion gegenwärtig verfolgt wird, speist sich we*niger aus Achtung vor dem wider*spenstigen Text (in der sich durchaus An*griffslust verber*gen kann) als aus offener Aggressivität. Der Interpret verachtet ein*gestandenermaßen die Erscheinung, die Oberfläche des Textes. Wäh*rend die tradi*tionelle Interpretation sich damit begnügte, über der wörtlichen Bedeutung einen Überbau von weiteren Bedeutungen zu errichten, bedient sich die moderne der Me*thode der Ausgrabung. Indem sie aus*gräbt, zerstört sie. Ihre Bohrarbeit, durch den Text hindurch, zielt auf einen Subtext, den sie für den einzig wahren hält ... Heute ist die Interpretation zu einem überwiegend reaktionären, unverschämten, feigen, un*terdrückerischen Projekt verkommen. So wie die Abgase der Industrie und des Au*toverkehrs die Atmo*sphäre unserer Städte verpesten, so vergiftet der massenhafte Ausstoß von Interpretationen unsere Sen*sibilität ... Interpretieren heißt, unsere Um*welt auszubeuten und sie noch är*mer zu machen, als sie ohnehin ist." Dieser her*vorragenden Tirade5 von Susan Sontag möchte ich einige Beobachtungen bei*fü*gen. Auf dem Interpretationsmarkt ist -viel*leicht wegen des zunehmenden Konkur*renz*drucks, der auf eine permanente Überproduk*tionskrise schließen läßt - ein immer rascherer Wechsel der vorherr*schenden „Raster" und „Modelle" zu be*obachten, die sich dann, dichtgedrängt wie Jahresringe, im Deutschun*terricht abla*gern, und zwar mit einer Verspä*tung, die sich aus dem Ausbildungsgang der Lehrer errechnen läßt. Der neueste akademi*sche Hit taucht also gewöhnlich erst dann an den Schulen auf, wenn er in den Semina*ren bereits von dem darauffolgenden ver*drängt worden ist. Doch gibt es in diesem permanen*ten Wechsel der Garderobe und des Jargons auch einige Konstanten. De*ren wichtigste ist die idee fixe von der „richtigen Interpreta*tion".[/FONT]
Zwangsarbeit: Gedichte interpretieren

[FONT=&quot]An dieser Wahnvorstellung wird mit unbe*greiflicher Hartnäckigkeit festgehalten, ob*wohl ihre logische Inkonsistenz und ihre empi*rische Unhaltbarkeit auf der Hand liegen. Wenn zehn Leute einen literari*schen Text le*sen, kommt es zu zehn ver*schiedenen Lektü*ren. Das weiß doch je*der. In den Akt des Le*sens gehen zahllose Faktoren ein, die vollkom*men unkontrol*lierbar sind: die soziale und psy*chische Geschichte des Lesers, seine Erwar*tungen und Interessen, seine augenblickliche Verfassung, die Situation, in der er liest - Fak*toren, die nicht nur absolut legitim und daher ernst zu nehmen, sondern die über*haupt die Voraussetzung dafür sind, daß so etwas wie Lektüre zustande kommen kann. Das Resultat ist mithin durch den Text nicht determiniert und nicht determi*nierbar. Der Leser hat in die*sem Sinn im*mer recht, und es kann ihm nie*mand die Freiheit nehmen, von einem Text Gebrauch zu machen, der ihm paßt.[/FONT]
[FONT=&quot]Zu dieser Freiheit gehört es, hin- und herzu*blättern, ganze Passagen zu über*springen, Sät*ze gegen den Strich zu lesen, sie mißzuverstehen, sie umzumodeln, sie fortzuspinnen und auszuschmücken mit allen möglichen Assozia*tionen, Schlüsse aus dem Text zu ziehen, von denen der Text nichts weiß, sich über ihn zu ärgern, sich über ihn zu freuen, ihn zu verges*sen, ihn zu plagiieren und das Buch, worin er steht, zu einem beliebigen Zeitpunkt in die Ecke zu werfen. Die Lektüre ist ein anar*chischer Akt. Die Interpretation, besonders die einzige richtige, ist dazu da, diesen Akt zu vereiteln. [/FONT]
[FONT=&quot]Ihr Gestus ist demzufolge stets autoritär, und sie ruft entweder Unterwerfung oder Wider*stand hervor. Wo dieser sich rührt, sieht sie sich gezwungen, auf ihre eigene theoretische oder institutionelle Autorität zu pochen. So*fern diese auf schwachen Fü*ßen steht – ein Fall, der glücklicherweise immer häufiger wird -, versucht sie, das, was ihr fehlt, anderswo zu borgen. So er*klärt sich der Regreß6 auf den Autor, von dem man kaltblütig voraussetzt, daß er be*reit ist, sich zum Komplizen der Inter*preta*tion zu machen und seine Leser zu verra*ten, indem er, sozusagen in letzter Instanz, er*klärt, wie er es gemeint habe, wie es demzufol*ge zu verstehen sei, und damit basta.[/FONT]
Die Quelle ist ein .doc von Enzensberger, das im Netz rumflattert und hier zu finden :



die macht sich ihre eigenen regeln und grundsätze. sowas darf doch nicht sein?

In so fern diese nicht mit dem geltenden Gesetzen kollidieren, darf sie das.
Unmoralisches Verhalten ist oftmals nicht rechtswidrig.


@sala
Schlagen die lehrer die schüler oder nur aus spass,so ganz leicht?

Ist schon ein wenig her und der Fall den ich meine und selber gesehen habe, könnte noch als Handlung im Effekt angesehen werden, da der Schüler kippelte und dem Lehrer das Stuhlbein unbeabsichtigt auf dem Fuß absetzte.
Gehört habe ich allerdings, dass dieser Lehrkörper das öfters getan habe (mit Gewalt reagiert), wenn auch nicht bei uns. Von daher... nie beweisbar gewesen... Wo kein Kläger, da kein Richter.
Der "Schlüsselschmeißer" hingegen betrieb das als regelmäßigen "Sport" bei (seiner Meinung nach) Störungen, auch zum Beispiel in der 5./6. Klasse.
Zu welchen Verletzungen es kommen kann, wenn man (oder ein Kind!) einen mit Wucht geworfenen Schlüsselbund ins Gesicht bekommt, brauch' ich mich nicht zu äußern.
Aber auch hier : Angeklagt/Verpfiffen hat ihn nie jemand, als Schüler ist man oft der Meinung, dass Lehrer sowas eben dürfen, auch wenn sie's nicht dürfen..
 
Zuletzt bearbeitet:
das problem an dem meiner meinung nach rassistichen verhalten ist, dass so etwas schlecht nachzuweisen ist. eine interpretation wird ja generell sehr frei bewertet. da kann man solch ein verhalten schlecht festmachen. einige zitate von ihr sind aber eindeutig. so sind ihrer meinung nach viele ausländer nach deutschland gekommen um sich vom hartzIV ein schönes leben zu machen. und das war nicht das einzige. trotzdem ist das so, dass eine mal zu einem anderen deutschlehrer gegangen ist, um sie von ihm mal korrigieren zu lassen siehe da. bei ihm war die 5 auf einmal eine 3. richtig wehren kann man sich auch nicht. es werden sowieso nicht alle mitziehen. wenn ich dann sowas starte bin ich auf ihrer liste ganz unten. und kann mich zu den restlichen gesellen, die auchmal den mund aufgemacht haben. so ist einer der vorher immer 2 noten über mir war, bei ihr ne note schlechter als ich.
 
Mh, wehren kann man sich auf vielfältige Weise. Reicht von Beschwerdeeinlegung beim Schuldirektor bis hin zu übergeordneten Behörden (Schulamt etc.).
Nur wird da eben, wie du so schön sagst, ohne jede Menge Zeugen und auch das Einschalten der Eltern nicht viel zu machen sein. Deine Worte erwecken ja den Eindruck, dass die Dame sich wie eine kleine Königin in ihrem Nest eingerichtet hat und Schutz von oben genießt.

Eine andere Möglichkeit wäre das Gespräch mit ihr selbst, unter Zeugen natürlich, nicht allein.

Ich kenne so einen Fall, in welchem ein Lehrer mal einen Schüler absichtlich mündlich mit herbeigeholten Begründungen so benotet hat, dass er trotz guter schriftlicher Leistungen drohte, seinen Leistungskurs nicht zu bestehen.
Anschließend wurde dieser Schüler von diesem Lehrer unter 4 Augen abgefangen, angepöbelt und ihm wurde gesagt, dass es besser für ihn wäre, wenn er die Schule verlassen würde.
Er hatte, trotz der schlechten LK-Bewertung durch diese Lehrkraft einen Schnitt von 2,8 gesamt... allerdings war er nicht opportunistisch und hat eben seine Klappe immer weit aufgemacht, besonders auch im Bezug auf gerade diesen Lehrer, dessen Notenvergabe auch ausschließlich nach Beliebtheit und nicht nach Leistung erfolgte.

Der Schüler konnte all das natürlich nicht beweisen...
Tja, so sind sie, die "Pädagogen"... was soll man noch dazu sagen? Dass solche Leute im Erziehungswesen nichts verloren haben ist klar, aber gezielt dagegen vorgehen fordert eben Einigkeit unter den Betroffenen und auch den Mut, sich für Andere einzusetzen. Danken tut's einem eh niemand...

Edit : Ein paar Links...

Beispielbeschwerdebrief :
Beschwerderecht :
"Handy/MP3-Player wegnehmen" (nochmal) :
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist es. sie genießt den segen des schulleiters und hat keine probleme damit uns fertig zu machen. in den ersten stunden habe ich sogar liste geführt, mit beleidigungen gegen uns. nach ein paar stunden ist es mir zu lästig geworden.

-Hauptschüler
-Sie nimmt sich mehrere hausaufgaben von ihren "Schlechten" und die von ihren liebling mit. Zitat "Dann habe ich wenigstens einen der das Ordentlich gemacht hat"
-Zitat "Ihr baut nur scheiße. Heute nur Gehirnamputierte hier?"
-"Faule Säcke"
-"%name eines schülers%. natürlich 5er bereich"
-sie zählt alle die ne 5 haben einzeld mit einem lächeln auf dem gesicht auf
"Ich stampfe dich in den boden"
-"Geht zur Hauptschule!"
-"man weiß wer was kann und wer nichts kann"
-"Geht zur Hauptschule!"
-"überwiegend schund"
...... Könnte ich ewig fortsetzen. Dann meinte sie noch sie habe 2 juristen als söhne und wüsste was sie sage. das ist nicht mehr normal. mit "man weiß wer was kann und wer nichts kann" gibt sie eigendlich zu dass sie nach dem namen der auf der arbeit steht die note verteilt. ich bin für ein system, wo nurnoch zahlen zur identifikation draufstehen, die sie nicht kennt. dann musss sie den inhalt bewerten.
 
ich bin für ein system, wo nurnoch zahlen zur identifikation draufstehen, die sie nicht kennt. dann musss sie den inhalt bewerten.

DAS wäre echt mal eine sehr sehr sehr(!) gute Idee. Warum hat daran noch niemand gedacht? Würde ausschließlich Vorteile mit sich bringen.

Ich finde die Bewertung in der Schule generell IMMER unfair. Das war immer so und wird auch immer so bleiben. Besonders im mündlichen Bereich ist das sehr stark zu merken. Lehrer haben immer einen Liebling mit dem sie sich im Unterricht unterhalten/Späße machen etc. Ich persönlich bin eher ein ruhiger Geselle der lieber aufmerksam zuhört anstatt faxen mit dem Lehrer zu machen.
Diese "Lieblingsschüler" werden dann natürlich auch besser bewertet (auch wenn sie neben den Späßen eigentlich nich viel "gutes" aus ihrem Mund kommt) Das kann einfach nicht sein finde ich.
Auf der Ebene muss sich einfach noch vieles ändern...eine Lösung wäre z.B. ein Logbuch wo die Lehrer JEDE Stunde reinschreiben und jeden Schüler öffentlich (vor den anderen) mit positiv/neutral/negativ bewerten. Dann hat man als Schüler wenigstens noch die Chance sich über die positiven Eintragungen beim Lieblingsschüler zu beschweren.

My 2 cents..
 
-Hauptschüler
-Sie nimmt sich mehrere hausaufgaben von ihren "Schlechten" und die von ihren liebling mit. Zitat "Dann habe ich wenigstens einen der das Ordentlich gemacht hat"
-Zitat "Ihr baut nur scheiße. Heute nur Gehirnamputierte hier?"
-"Faule Säcke"
-"%name eines schülers%. natürlich 5er bereich"
-sie zählt alle die ne 5 haben einzeld mit einem lächeln auf dem gesicht auf
"Ich stampfe dich in den boden"
-"Geht zur Hauptschule!"
-"man weiß wer was kann und wer nichts kann"
-"Geht zur Hauptschule!"
-"überwiegend schund"

Ein paar davon sind okay (rechtlich gesehen, moralisch nicht), ein paar allerdings nicht. Das hat sie wörtlich so gesagt? Oha...
Vielleicht ist das ihr Verständnis von Motivation, wie auch immer, ich lese da durchaus Beleidigung (Faule Säcke, Gehirnamputierte) und auch Nötigung (ich stampfe dich in den Boden (wenn nicht... ?)) heraus, wenn das so feststellend und nicht á la "Meiner Meinung nach seid ihr faule Säcke" gesagt worden ist.
Das dürfte sie nämlich, ist ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.


Glaube kaum, dass jemandem der solche Äußerungen gegenüber seinen Schülern trifft noch im sachlichen Gespräch mit guten Argumenten beizukommen ist.

Du (und andere) könnten natürlich angesichts solcher Mißtrauensverhältnisse auch einfach die Schule wechseln.
Mit jemandem, der mich auf seiner Abschußliste hat bzw. überhaupt so ein Verhalten an den Tag legt, könnte ich doch nicht in der entspannten Lehr/Lernsituation verbleiben, die nötig ist.
Das funktioniert nicht, weil das gegenseitige Vertrauen kaputt ist, wessen "Schuld" das auch immer sein mag.

Bleiben imho 3 Möglichkeiten in dem konkreten Fall.
Erstens Beschwerde mit Protokollen (Wann Was Wo) beim Schulamt einlegen und hoffen, dass das Ding nicht nach Hinten losgeht.
Zweitens alles so weiterlaufen lassen, nichts tun und hoffen, dass es "nur" die Anderen erwischt.
Drittens Schule wechseln, um der Lady zu entkommen.
 
Wenn eine Störung durch den Gegenstand vorliegt, dürfen sie ihn auch nach ASchO bzw. Landesschulordnungen wegnehmen, bis der Unterricht des Tages endet. Dann muss er zurückgegeben werden.

Das ist keine Repressalie, das ist als Schutz für die Mitschüler gedacht. Da wirst du (kommt natürlich auch auf den Einzelfall an) mit deinem Protest ins Leere laufen.
Egal ob es ein Fußball ist oder ein Handy oder, überspitzt gesagt, ein Kaninchen (In der Tat, Tiere sind als Rechtsobjekte zu behandeln wie z.B. ein Bleistift auch). Besteht eine konkrete Störung des Unterrichts und nicht nur eine vermutete, mögliche Störung, ist die Lehrkraft im Recht.
 
Darf ein Lehrer gegenstände die keinerlei informationen über die Person (jetzige situation; Fingerscateboards[Techdeck]) mit nachhause nehmen???
 
Wenn ihm das, was er mit nach Hause nimmt, nicht gehört.... natürlich nicht.
Das ist mindestens eine Kompetenzüberschreitung... eklig wie ich bin würde ich's schon als Diebstahl bezeichnen.

Er muss dir das Ding spätestens dann wieder aushändigen, wenn der Unterricht vorbei ist und du die Schule verläßt (siehe die anderen Beiträge).
 
Und wie sieht es aus, wenn das Handy z.B. nur auf dem Tisch liegt oder im Mäppchen und ich es überhaupt nicht benutze? Darf der Lehrer einem das Handy dann entnehmen?
 
Und wie sieht es aus, wenn das Handy z.B. nur auf dem Tisch liegt oder im Mäppchen und ich es überhaupt nicht benutze? Darf der Lehrer einem das Handy dann entnehmen?

In der Schule hat das Handy auf dem Tisch nichts zu suchen. Wenn du es in der Mappe hast und es nicht durch Geräusche auf sich aufmerksam macht sollte er es dir nicht wegnehmen dürfen, schließlich weiß er ja eigentlich auch gar nicht, dass du eins dabei hast wenn es ordnungsgemäß auf lautlos gestellt ist und die Vibration bei bedarf deaktiviert falls es zu den Handy gehört welche sonst durchn halben Raum springen würden.

Langer Satz...
 

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