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uhu
Guest
hmm das mit der Gastronomie ist vielleicht garkeine so schlechte idee... abends kellnern...
hmm leider darf auch ich das offiziell nicht 😉 denn man darf mit 16 noch nicht am wochenende arbeiten und keine schwere körperliche arbeit verrichten.... eigentlich 😉
Sorry das stimmt beides nicht.
Du darfst mit 16 keine Akkord- oder gefährliche Arbeit ausführen, Kellern fällt da nicht drunter.
Wenn für dich persönlich Wasser Gläser schleppen eine Körperliche Schwerstbelastung darstellt, ist das Natürlich was anderes 😉, nach dem Gesetz darfst du es mit 16 jedenfalls.
Zum anderen darfst du mit 16 sehr wohl auch am Wochenende arbeiten, der Betrieb muss sich allerdings an das Jugendschutzgesetz halten.
Ich habe heute mal meinen Kollegen gefragt wie er an sein Geld rangekommen ist. Er hat mir erzählt er war in den Ferien (da war er 15 Jahre alt) bei einer Bäckerei -> aushelfen. 3 Wochen lange. Er bekam da 1300 Schweizer Franken..
Das ist doch eig. illegal oder?
Kommt drauf an, wirklich Arbeiten kannst du in dem Alter nicht.
Es gilt:
Im Alter von 13-15 darfst du mit Genehmigung der Eltern zwei Stunden am Tag Arbeiten, allerdings weder vor der Schule noch nach 18 Uhr.
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