Natürlich liegt es nicht im Interesse der Publisher, wenn ihre Spiele privat weiterverkauft werden, verdienen diese ja nichts an einer gebrauchten Lizenz. Daher gibt es unter anderem bei Steam und Origin keine Funktion, die den Verkauf einer erworbenen Softwarelizenz ermöglichen würde (außer das Spiel wird direkt zum verschenken erworben).
In einem Gerichtsverfahren zwischen dem Hardware- und Software-Hersteller Oracle und dem deutschen Unternehmen UsedSoft, welches sich auf den An- und Verkauf von gebrauchten Software-Lizenzen spezialisiert hat, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union dass "das exklusive Verkaufsrecht des Herstellers einer bestimmten Software-Lizenz durch den erstmaligen Verkauf erschöpft wird". Das bedeutet, dass der Käufer einer Software-Lizenz diese auch weiterverkaufen kann, ohne dass der Hersteller dies unterbinden darf.
Diese Entscheidung betrifft zudem nicht nur neue sondern auch bereits bestehende Lizenzen, gleichgültig was diesbezüglich in den Bedingungen des Verkäufers oder Herstellers steht. Beispielsweise gibt Steam in seinen Nutzungsbedingungen an, dass das Nutzungsrecht an der erworbenen Software nicht weiterverkaufbar wäre. Diese Klausel wird ungültig.
Wer also eine große Sammlung bei einer Spieleplattform hat, aber nur noch wenige Titel daraus spielt, kann in Zukunft ein paar Euro des ursprünglichen Kaufpreises wieder hereinholen.
Quelle: Gamespot