Nintendo Wii U Pro Controller (Bild © Nintendo)
Ob Nintendo diesen Schritt gehen wird ist derzeitig noch unklar. Nützlich wäre die Internetadresse sicherlich, immerhin werden viele User automatisch versuchen darüber Informationen zur aktuellen Heimkonsole - der Nintendo Wii U - zu erlangen. Interessant bei diesem Fall ist, dass die Domain bereits seit gut neun Jahren existiert (sicherlich der Hauptgrund für die Ablehnung der Beschwerde) und schon im Februar 2013 von Nintendo hätte gekauft werden können.
Gleiches Prozedere vollzieht aktuell Microsoft, denn Ende Mai 2013 reichte man Klage gegen den Betreiber von XboxOne.com und Xbox1.com ein. Ob diese Erfolg hat, bleibt bisher noch abzuwarten.