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Erst vor wenigen Tagen haben wir über die Outlook-Konto-Durchsuchung des französichen Bloggers Canouna von WinUnleaked.TK berichtet, die ohne richterliche Genehmigung durchgeführt wurde. Wie Heise Online herausgefunden hat, ist Microsoft nicht das einzige US-amerikanische Unternehmen, dass sich solche "Freiheiten" herausnimmt.

Ein kurzer Blick auf die Nutzungsbedingungen von Apples iCloud, Googles Gmail und Yahoo Mail zeigt, dass die E-Mail-Anbieter dazu befugt sind, in den Nachrichten ihrer Kunden zu lesen. Bei Apple steht in der entsprechende Pasage etwa, dass der Nutzer sich damit einverstanden erklärt, dass der iCloud-Betreiber "ohne Ihnen gegenüber zu haften auf Ihre Kontoinformationen und Ihre Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren und/oder an Strafverfolgungsbehörden, andere Behörden und/oder sonstige Dritten weitergeben darf". Dies ist aber nicht nur erlaubt, wenn dort illegale Dinge vermutet werden, sondern auch, "wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist". Wie Heise Online berichtet, greift dies vor allem dann, um "rechtliche Verfahren" durchzusetzen oder "potenzielle Verletzungen dieser Vereinbarung" zu prüfen.

Ähnliche Sätze finden sich auch bei Yahoo und Google wieder, denn laut den Nutzungsbedingungen ist der Betreiber dazu berechtigt, "auf Inhalte zuzugreifen und ggf. an Dritte weiterzugeben oder sie zu löschen, soweit Yahoo hierzu rechtlich verpflichtet ist oder dies nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig und rechtlich zulässig" sei. Hier wird unter anderem der Trumpf der behördlichen Anordnung ausgespielt, doch eine Durchforstung der Mails ist auch dann zulässig, um die Einhaltung des abgeschlossen Vertrags sicherzustellen sowie auf die Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch Dritte zu reagieren. Selbst bei technischen Problemen ist es Yahoo gestattet, die Post der Anwender zu durchsuchen.

Google argumentiert in den Nutzungsbedingungen seines Gmail-Dienstes ebenfalls mit vergleichbaren Worten. So müssen Anwender, wenn sie Google-Services verwenden möchten, zustimmen, "dass Google Informationen zu Ihrem Konto und den mit diesem Konto verbundenen Content möglicherweise aufruft, erhält oder weitergibt, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder Google sich in gutem Glauben befindet, dass der Zugriff auf diese Informationen, die Beibehaltung oder die Weitergabe notwendig sind." Auch hier kann der Provider also, wenn er "behördliche Anfragen" bekommt, "Sicherheitslücken" aufdecken will oder "technische Probleme" in den Griff bekommen möchte, User-Daten weitergeben. Im Falle einer Verletzung "des Eigentums oder der Sicherheit von Google, seiner Nutzer und der Öffentlichkeit" ist es dem Unternehmen aus Mountain View sogar gestattet, auf die Postfächer zuzugreifen.