Haben sie deine echte Postadresse oder hast du ne falsche Addi/Namen angegeben?
War es eine falsche, tu einfach nichts.. deinen Account kannst du so oder so vergessen.
War deine Postadresse hingegen die Richtige... dann:
Folgendes
wird passieren (so sicher wie das Amen in der Kirche!) :
- Wenn du kündigst,
wird GMX nicht reagieren oder so tun, als ob sie nie eine Kündigung erhalten haben. Oder aber eine Versicherung an Eides statt verlangen, du habest es getan. Das wäre dann Glück für dich.
Viele kommen nicht mehr aus diesem nicht gewollten Vertrag raus. Trotz anderslautender Willensbekundung gegenüber GMX.
Postbriefe (auch Einschreiben) ignoriert GMX einfach. Die Faxe werden (sorry ChiefAlex) allermeisten auch einfach ignoriert.
Man will ja nicht das Beste für den Kunden, sondern nur sein Geld.
- GMX
wird dir nichtsdestotrotz eine Mahnung schicken und dir anschließend ein Inkassobüro (BID.de) auf den Hals hetzen
- GMX
wird nach dem Inkassobüro dir die dubiose und (meiner Meinung nach, freie Meinungsäußerung) betrügerische Anwältin Maren Feyler von der Kanzlei Hörnlein & Feyler auf den Hals hetzen. Diese drohen dir mit Gericht und Vollstreckung. Gleichzeitig bieten sie dir an, "nur noch soundsoviel" zu zahlen... zahlst du dann, haben sie dich am *****.
denn eine Zahlung (auch auf Raten, beinhaltet ein
Verpflichtungseingeständnis.
Du erkennt damit eine unrechtmäßige Zahlung als Rechtmäßig an!
So, jetzt hat Onkel Sala dir lang und breit erklärt, was DIE tun werden.
Aber, was wirst DU tun?
😀
Denn wie dir klar sein müsste, ist WEB.de/GMX.de eine sehr dubiose Sache. Sie sind bereits gerichtlich verurteilt worden, diese Masche sein zu lassen, tun es aber nicht.
Was für dich sehr wichtig zu wissen ist:
- GMX.de/WEB.de haben
niemals einen angeblichen Schuldner verklagt oder werden dies tun. Warum? Weil sie nichts beweisen können, auch wenn sie behaupten werden, sie könnten. Sie können aber nicht!!!
Zweitens ist diese Masche unlauterer Wettbewerb.
Sie würden JEDEN Prozess himmelhoch verlieren.
GMX.de/WEB.de, BID Inkasso & Maren Feyler benutzen diese Masche, um Unwissenden Menschen Gelder in Millionenhöhe aus der Tasche zu ziehen !
Was du jetzt tust:
- Du kündigst "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" per Fax
- Du sagst, du habest niemals einen Vertrag mit GMX.de abgeschlossen. Sie können dir auch mit IP nicht beweisen, dass DU das warst. Nicht auf Gefasel einlassen! KEIN schriftliches Eingeständnis abgeben!
- Verlangen sie trotzdem Geld :
NICHT drauf reagieren
- Verlangt BID Inkasso Geld :
NICHT drauf reagieren
- Verlangt Maren Feyler Geld :
NICHT drauf reagieren
KEINE Ratenzahlungen/Ermäßigungen annehmen. Niemals! Siehe oben.
Alle Schreiben von denen an dich sofort in den Müll, da gehören sie hin.
Du wartest ab, bis du ein Schreiben vom Amtsgericht (Mahnbescheid) erhältst.
Diesem widersprichst du (Gesamte Forderung widersprechen, ankreuzen), deinen Namen drunter und per Einschreiben ans Amtsgericht zurück.
Falls dann noch ein Vollstreckungsbesscheid kommen sollte, tust du dasselbe wie mit dem Mahnbescheid:
Widersprechen (Gesamter Forderung widersprechen <- ankreuzen), deinen Namen drunter und per Einschreiben ans Amtsgericht zurück.
Danach sollte Ruhe sein.
Durch das Widersprechen zwingst du GMX.de, ein Verfahren gegen dich zu eröffnen. Das werden sie aber nicht tun, denn siehe oben.
Gegen dieses Pack muss man hart bleiben und sich nicht einschüchtern lassen.
Hier ein Gästebuch (eins von VIELEN), das ansatzweise zeigt, welche Dimensionen dieser Betrug hat :
Google mal nach "Maren Feyler", BID Inkasso, "GMX Betrug" oder "Web.de Betrug". Wirst erstaunt sein.
ps: Achso, ja, deinen GMX-Account wirst du verlieren, den machen sie dicht.
Aber willst du wirklich bei einem unseriösen Verein wie denen Kunde bleiben?
Geh zu Yahoo oder Googlemail, sichere schnell deine wichtigen Emails auf dem GMX-Account und vergiss den Laden...
Noch einmal, das Wichtigste :
Auf den Mahnbescheid
musst du reagieren.
Tust du das nicht, musst du zahlen. Also widersprechen, innerhalb der Frist von 14 Tagen(!).
Widersprichst du nicht, gestehst du die Rechtmäßigkeit der Forderung ein. Ebenso mit einer Teil- oder Ratenzahlung.