Ihr zwei verwechselt etwas grundlegendes und zwar:
Sind indizierte Spiele nur verboten zum öffentlichen Verkauf, d.h. allerdings nicht, das man solche Spiele nicht besitzen darf. Im Gegenteil: Wenn man sich indizierte Spiele aus Österreich oder England bestellt, ist es sehr wohl erlaubt. Nur der Vertrieb in Deutschland ist nicht erlaubt. Z.B. Videotheken dürfen indizierte Spiele á la Return to Castle Wolfenstein verleihen, da sie "sonderrechte" besitzen und sie die Spiele ja nicht öffentlich verkaufen.
Beschlagnahmte Spiele, dürfen weder besitzt werden noch verkauft werden.
Deshalb ist das Game sehr wohl zulässig 😉
Zwinke