iPhone 5S Kamera (Bild © The Verge)
Die Apple-Konkurrenten Motorola und Samsung hatten Klagen eingereicht und das europäische Patent 2059868 in Zweifel gezogen. Das Bundespatentgericht urteilte verkündete heute ein Urteil dass das Patent für nichtig erklärt. Die Begründung ist eine zu frühe Präsentation des ersten iPhone Prototypen.
Niemand geringeres als die Apple-Ikone Steve Jobs persönlich hatte das erste iPhone im Januar 2007 präsentiert. Das Problem daran ist, dass diese Präsentation vor der Einreichung des Patentantrags erfolgte. Somit, so das Gericht, kann der vermeintliche Patentanspruch nicht aus einer erfinderischen Tätigkeit hergeleitet werden.
Inhaltlich beschreibt das Patent eine Funktion, mit der Bildschirminhalte wie Fotos oder Menüs in die ursprüngliche Position zurückkehren wenn sie über den Bildschirmrand hinaus geschoben werden. Derartige Patente sind Gegenstand mehrerer Rechtsstreitigkeiten.
Apple steht noch die Möglichkeit zur Verfügung, beim Bundesgerichtshof Berufung einzulegen.