Cordan
New member
Und außerdem hat ja jeder das Recht, gegen die Veröffentlichung eines Bildes, auf dem er selber abgelichtet ist, Einspruch einzulegen. Der Veröffentlicher muss dann entweder die Personen unkenntlich machen, oder das betreffende Bild löschen.
Bei GMX gefunden:
Sie lernen ihn spätestens dann kennen, wenn sich einer der abgelichteten via Anwalt bei ihnen meldet und die Löschung der fraglichen Bilder verlangt. Nebst setzen einer Frist und Androhung von finanziellen Folgen bei Nichtbeachtung.....
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Ob all die OPAS was tagtäglich jede menge Quatsch fotografieren aus begeisterung über der neuen digitaltechnik in den städten, Einzelne Personen wilkürlich Ablichten und im internet hochladen deine zitierten gesetzesabschnitte kennen, mag ich zu bezweifeln.
Sie lernen ihn spätestens dann kennen, wenn sich einer der abgelichteten via Anwalt bei ihnen meldet und die Löschung der fraglichen Bilder verlangt. Nebst setzen einer Frist und Androhung von finanziellen Folgen bei Nichtbeachtung.....
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